IG gegen Bahnlärm e.V. Leutesdorf unterstützt BVS-Forderung

Zugsteuerungssysteme müssen Lärmvorsorge auslösen

Leutesdorf. Die BVS - Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. hat jetzt darauf hingewiesen, dass durch die Einführung von elektronischen Zugsteuerungssystemen Leistungssteigerungen einer Strecke möglich werden, die bislang nur durch zusätzliche Gleise erreicht werden konnten. Im Rahmen des Umsetzungsplans bis 2023 wird u.a. der komplette deutsche Teil des Korridors „Rhine-Alpine“ (von Basel bis zur Grenze NL), also auch das Mittelrheintal, mit dieser neuen Technik ausgerüstet.

Weil durch die Einführung dieser elektronischen Zugsteuerungssysteme Leistungssteigerungen einer Strecke möglich werden, die bislang nur durch zusätzliche Gleise erreicht werden konnten, fordert die BVS vom neuen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Aufnahme solcher elektronischer Zugsteuerungsmaßnahmen (zu denen auch elektronische Stellwerke und Gleiswechselbetrieb zählen) in die Definition der wesentlichen Änderung einer Strecke in § 1 der 16. BImSchV mit der Folge, dass auch die Einführung elektronischer Zugsteuerungssysteme einen Anspruch auf Lärmvorsorge auslöst.

Zum Schutz der Gesundheit ist es einfach logisch, die Betroffenen gegenüber dem Lärm, der infolge einer signaltechnischen Leistungssteigerung entsteht, gleichzustellen mit der Situation, die infolge des Baus eines zusätzlichen Gleises entsteht, wo jetzt schon ein Rechtsanspruch auf Schutzmaßnahmen besteht.

Diese Forderung der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. wird von der IG gegen Bahnlärm und –erschütterung e.V. Leutesdorf ausdrücklich unterstützt.

Pressemitteilung

Interessengemeinschaft gegen Bahnlärm und –erschütterung e.V.