Zielsetzung der Fraktion der Freien Bürgerliste (FBL) im Dernauer Gemeinderat

Zukünftige Ziele der FBL Dernau

Dernau. 1.: Baulandentwicklung durch die Ausweisung von neuen Baugebieten. Wie aus dem behördenverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Altenahr aus dem Jahre 2009 (Nachzulesen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Altenahr „ www.altenahr.de“ ) zu ersehen ist, sind dort Feststellungen und Hinweise zur Baulandentwicklung innerhalb der Ortsgemeinde Dernau getroffen. Nach diesen Aussagen sind unter anderem zusätzliche Bruttobaulandflächen von ca. 29.000 m² für die Gebiete, „Am Trensenhaus“, Burggarten/„Im Äuelchen“ und südliche Zaungartenstraße für die Ortsgemeinde Dernau ausgewiesen.

Es wird in den Erläuterungen unter anderem empfohlen, diese Baugebiete durch die Ortsgemeinde Dernau mithilfe eines Entwicklungsträgers baurechtlich und tatsächlich zu erschließen. Nach den Berechnungen würde eine Erschließung dieser zusätzlichen Baugebiete ca. 50 Baugrundstücke (geschätzte zusätzliche ca. 250 Einwohner) nach sich ziehen.

Sollte dieses wichtige für die Gemeinde zukunftsweisende Projekt mit Unterstützung aller politischen Verantwortlichen und den Grundstückseigentümern gemeinsam gelingen, könnte man die Dernauer-Bevölkerung langfristig von bisher 1.755 Einwohner wieder über die magische Zahl von 2.000 Einwohner (14 %) steigern. In Anbetracht des demographischen Wandels wäre dies für das Dorf von existenzieller Bedeutung. Somit hätten wieder junge Familien die Möglichkeit, in ihrer Heimatgemeinde wohnen zu bleiben. Leider mussten in der Vergangenheit schon viele Bauwillige (vor allem junge Familien) aus Dernau wegziehen und sich von ihren Familienangehörigen, Nachbarn und Freunden räumlich trennen.

Dieses zukunftssichernde Gemeindeprojekt würde beispielhaft folgende positive Auswirkungen für das Dorfleben nach sich ziehen: Steigerung der Gemeindeeinnahmen hinsichtlich Grundsteuer B (ca. 20.000 Euro) und höherem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Sicherung der vorhandenen örtlichen Infrastruktur (zum Beispiel EDEKA-Markt, Bäckerei, Gärtnerei, Friseur, KSK-Zweigstelle, Weinhandel, Restaurants und Gaststätten, Weinlokale, Postagentur, Bauernladen, Tankstellen, Arzt-und Krankengymnastikpraxen, Taxiunternehmen und Handwerksbetriebe). Zukunftssicherung der örtlichen Grundschule und des kath. Kindergarten. Erhaltung des örtlichen Vereinslebens.

Wichtig: Nur mit einer Erhöhung der Einwohnerzahl kann man mittelfristig die Finanzierung der örtlichen Infrastruktur wie zum Beispiel Straßen, öffentliche Plätze, Wanderwege, Sitzbänke, Müllentsorgung, Spielplätze usw. und ein funktionierendes Vereinsleben aufrechterhalten beziehungsweise sicherstellen. Und nur mit einer weiterhin gut funktionierenden Infrastruktur und einem lebendigem Vereinsleben ist man weiter für Gäste und Touristen attraktiv und können unseren Wein auf hohem Niveau vermarkten.

Weicheres Wasser

2.: Prüfung, welche Möglichkeiten bestehen, die Wasserversorgung in Dernau zukünftig mit weicherem Wasser zu bewerkstelligen. Die Ortsgemeinde Dernau wird zurzeit mit hartem Trinkwasser (Härtegrad 17 dH) vom Wasserversorgungszweckverband Eifel-Ahr aus der Eifelgemeinde Nohn versorgt. Die Ortsgemeinden Altenahr und Kalenborn werden mit weichem Wasser aus der Wahnbachtalsperre versorgt. Hier wäre zu prüfen, welche tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen, auch die Dernauer-Bevölkerung zukünftig im Rahmen der Gleichbehandlung mit diesem weichen Wasser zu versorgen.

Haushaltssituation verbessern

3.: Verbesserung der defizitären Haushaltsituation und Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung. Fast 80 Prozent der Steuerkraftzahlen der Gemeinde Dernau müssen für Umlagen jährlich an die Verbandsgemeinde Altenahr und den Kreis Ahrweiler abgeführt werden. Im Ergebnishaushalt 2018 ist ein Jahresfehlbetrag von 130.263 Euro ausgewiesen. Nach vorläufigen Berechnungen ist das Eigenkapital zum Jahresabschluss 2016 völlig aufgezehrt und beläuft sich auf einen Minusbetrag von 133.000 Euro. Diese ausgewiesenen Minusbeträge widersprechen dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit.

Ziel muss es hier sein, auf alle politisch Verantwortlichen einzuwirken, diese hohen Umlagesätze langfristig stärker zu senken, denn nur so ist es möglich die Gemeindefinanzen dauerhaft zu verbessern und so einen finanziell notwendigen Handlungsrahmen für die örtlich selbstständigen Gemeindeaufgaben dauerhaft zu schaffen. Wenn dieses nicht politisch bewerkstellig werden kann, ist die gesetzlich garantierte Kommunale Selbstverwaltung, auf lange Sicht gesehen nicht mehr gewährleistet.

Die Bürgerinnen und Bürger zukünftig durch eventuell notwendige Steuer-und Gebührenerhöhungen zur Kasse zu bitten, ist des Erachtens der FBL nicht das richtige Mittel und darf nur der letzte Schritt sein, um die Kommunalfinanzen zu verbessern beziehungsweise strukturelle Haushaltsausgleiche dauerhaft zu sichern. Pressemitteilung

FBL Dernau