Stadtverbände der CDU und JU Mayen

Zweites Gespräch regtezum Nachdenken an

Zweites Gespräch regte
zum Nachdenken an

Als Referent war der Trierer Strafrechtprofessor Till Zimmermann eingeladenFoto: Martin Reis

Mayen. Am 23. Mai hatte die Bundesrepublik Deutschland allen Grund zum Feiern. Immerhin konnte sie an diesem Tag auf 70 Jahre Grundgesetz und damit auf 70 Jahre Frieden, Freiheit und Demokratie zurückblicken. Bei der Arbeit an dieser deutschen Verfassung hatten die Väter und (wenigen) Mütter des Grundgesetzes vor allem die Schrecken von Krieg und Nazi-Herrschaft vor Augen. Gerade hiervon sollte sich das Regelungswerk fundamental unterscheiden. Es sollte vielmehr dazu dienen, dass sich so etwas wie das Dritte Reich in Deutschland nie mehr wiederholt. Dies hatte natürlich auch Auswirkungen auf die Gestaltung des äußersten Mittels (ultima ratio) des Rechts, des Strafrechts, das die Nationalsozialisten zur Erreichung ihrer Ziele zu nutzen wussten. Die Mayener Stadtverbände von CDU und JU nahmen das nun zum Anlass, um sich im Rahmen ihres zweiten „Mayener Gesprächs“ mit dem nationalsozialistischen Strafrecht auseinanderzusetzen. Als Referenten hatte man sich hierzu den Trierer Strafrechtsprofessor Till Zimmermann eingeladen. Unter dem Titel „Gummi und Eisen – Nationalsozialistisches Strafrecht“ arbeitete Prof. Dr. Till Zimmermann dann zunächst heraus, dass sich zwischen genuin nationalsozialistischem und typisch-nationalsozialistischem Strafrecht unterscheiden ließe. Als Beispiele für genuines Nazi-Strafrecht führte Zimmermann etwa die bis heute im Strafgesetzbuch enthaltenen Tatbestände des Mordes und des Totschlags an, aus denen sich nach wie vor die der nationalsozialistischen Ideologie entsprechende „Tätertypenlehre“ herauslesen lässt. Täter ist demnach nicht, wer eine bestimmte Tat begeht, sondern wer schon aufgrund seines Typs durch und durch schlecht ist. Die Tatbegehung diente dann nur noch als Indiz. Unter typisch-nationalsozialistischem Strafrecht verstand Zimmermann demgegenüber solche Vorschriften, deren Tatbestände – entgegen dem heute geltenden Bestimmtheitsgebot – biegsam wie Gummi und somit auf beinahe jedes Verhalten (also in jeder für die Machthaber zweckdienlichen Situation) anwendbar waren. Die Rechtsfolge, die in so gut wie jedem Fall die Todesstrafe sein konnte, war dagegen hart wie Eisen. Anhand einiger neuerer Gesetzesanträge und Politikerzitaten machte Zimmermann auch deutlich, dass es wieder verstärkt Tendenzen gibt, Recht im vorgezeichneten Sinne zu gestalten. In der sich anschließenden Diskussion ging es dann unter anderem auch darum, wie man diesen Tendenzen entgegentreten kann. Der Referent legte nicht zuletzt einen reflektierten Umgang mit dem Recht ans Herzen. Weitere Informationen zu Veranstaltungen der CDU und der JU Mayen finden Sie unter www.cdu-mayen.de und www.ju-mayen.de.

Pressemitteilung der

CDU und JU Mayen