Neuigkeiten im Rheinbacher Ausschuss für Stadtentwicklung

Zwischen Rheinbach und Meckenheim sollen drei Energieanlagen entstehen

Rheinbach. Drei Windräder sollen auf der interkommunalen Konzentrationszone zwischen Meckenheim und Rheinbach entstehen. Das plant zumindest ein Investor aus Mülheim an der Ruhr. Fachbereichsleiterin Margit Thünker-Jansen stellte die Pläne der Firma Wind Words Development GmbH in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung: Umwelt, Planung und Verkehr vor.

Bis zum 2. Februar muss die Stadt Rheinbach eine Stellungnahme zu den Plänen abgeben, das fordert die Kreisverwaltung als zuständige Genehmigungsbehörde. Wie die Stellungnahme ausfallen wird, weiß Thünker-Jansen noch nicht, das ging aus ihrer Präsentation der Sachlage hervor. Und die sieht so aus:

Einsparung von 14.000 Tonnen CO2 pro Jahr möglich

Die Investorenfirma beabsichtigt, in der interkommunalen Konzentrationszone drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N131 mit einer Nabenhöhe von jeweils 84 Metern und einem Rotordurchmesser von 131 Metern zu errichten. Somit würde die Gesamthöhe jeder der drei Anlagen 149,5 Meter bis zur Rotorspitze betragen. Erlaubt sind an dieser Stelle bis zu 150 Meter. Die drei Anlagen sollen eine Nennleistung von jeweils 3,6 Megawatt haben, insgesamt also 10,8 Megawatt installierte Leistung. Damit könnten bis zu 21 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugt werden, womit wiederum 6000 Haushalte versorgt werden könnten. Positiver Nebeneffekt für die Umwelt wäre die Einsparung von 14.000 Tonnen CO2 pro Jahr, rechnete Thünker-Jansen vor. Positiver Nebeneffekt für die Betreiber: Weil es sich um weniger als zehn Anlagen handelt, sei keine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Doch es gibt ein Problem, das zumindest das nordwestliche Windrad zu Fall bringen könnte. Dieses liegt als einziges auf Rheinbacher Gebiet - die beiden anderen sind auf Meckenheimer Gelände geplant. Laut den vorgelegten Unterlagen würden die Rotorblätter um vier Meter über das festgelegte Sondergebiet hinausragen, doch laut Vorschrift müssen sämtliche Teile der Anlage innerhalb liegen. Allein diese Überschreitung führe nach Ansicht der Fachbereichsleiterin dazu, dass die „Rheinbacher“ Anlage nicht genehmigungsfähig sei. „Damit können wir eigentlich die Akte zumachen“, erklärte Thünker-Jansen. Doch man werde das Vorhaben trotzdem weiter prüfen. Schließlich habe der Betreiber die Möglichkeit, die ganze Anlage um vier Meter nach Süden zu verschieben - was jedoch völlig neue Berechnungen vor allem der Lärmemissionen erforderlich mache.

Lärmwerte sind im

grünen Bereich

Zumindest am bislang beantragten Standort seien die Lärmwerte ausweislich der Lärmschutzuntersuchungen „im grünen Bereich“, berichtete Thünker-Jansen. Das Schallgutachten habe lediglich einen Spitzenwert von 25 bis 35 Dezibel in der Nacht errechnet, weitaus weniger als die im Bebauungsplan aufgeführten Lärmgrenzwerte von 48 Dezibel nachts. Gesprochen werden durfte während der Sitzung nicht über das Thema, denn es handelte sich lediglich um eine Mitteilungsvorlage der Verwaltung, die keine Diskussion vorsieht.