Ortsgemeinde Breitenau

evm versorgt Breitenau

Breitenau. Am Donnerstag, 22. November fand eine öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Breitenau in der Grillhütte „Auf dem Köpfchen“ statt.

Zu Beginn der Sitzung begrüßte der Vorsitzende den zuständigen Revierförster Ulrich Hannappel, weil der Gemeinderat unter dem ersten Tagesordnungspunkt über den Forstwirtschaftsplan 2019 zu entscheiden hatte.

Revierförster Hannappel gab dem Gemeinderat einen Überblick über das noch laufende Forstwirtschaftsjahr und erläuterte die Planung für das kommende Forstwirtschaftsjahr. Dann wurde der Forstwirtschaftsplan 2019 mit Gesamteinnahmen von 107.068 Euro und Gesamtausgaben von 114.175 Euro beschlossen.

Im Anschluss beschloss der Gemeinderat, die zurzeit geltenden Steuerhebesätze unverändert für das Jahr 2019 zu übernehmen.

Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt beschloss der Gemeinderat Breitenau, zum 01.01.2020 einen neuen Stromkonzessionsvertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG abzuschließen. Der Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages war in einem umfangreichen Verfahren ausgeschrieben worden.

Zum Stichtag waren zwei Angebote eingegangen, die durch eine Fachanwaltskanzlei geprüft wurden.

Im Anschluss gab der Vorsitzende der Rechnungsprüfungsausschusses Harald Novak, das Ergebnis der Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 bekannt.

Der vorgelegte Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen, sowie die Einnahme- und Ausgabebelege wurden geprüft. Es kam zu keinen Beanstandungen.

Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Breitenau, zum Bilanzstichtag 31.12.2017 beträgt Euro 3.618.587,45 Euro. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Gemeinde Breitenau wurde die Entlastung erteilt.

In den anschließenden Haushaltsvorberatungen wurden Gelder für verschiedene Maßnahmen (Wegebau, „Alte Schule“, Friedhof, Feuerwehrfahrzeug) veranschlagt.

Der Kreistag des Westerwaldkreises hatte kürzlich beschlossen, den Ortsgemeinden die Übernahme der Aufgaben zum Breitbandausbau anzubieten. Hierzu ist ein Beschluss des Ortsgemeinderates notwendig. Die Aufgabenübertragung wurde in einem Vertrag zwischen dem Westerwaldkreis und den Ortsgemeinden festgehalten. Diesem Vertrag zur Aufgabenübertragung auf den Westerwaldkreis hat der Ortsgemeinderat Breitenau zugestimmt.

Unter Mitteilungen und Anfragen wurden verschiedene Angelegenheiten aus dem Ortsgeschehen besprochen.

Im folgenden nichtöffentlichen Teil wurde der Leihvertrag mit dem Archäologischen Landesamt für den „Goldschatz Breitenau“ besprochen.

Pressemitteilung

der Ortsgemeinde Breitenau