Kreisspruchkammer J Rhein/Ahr des Fußballverbandes Rheinland verdonnert SV Rheinland zu Geldstrafe

„Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich im Jugendfußball engagieren“

27.03.2019 - 12:06

Mayen. „Das Fußballspiel ist für unsere Kinder eine der schönsten Freizeitbeschäftigungen. Als Vater eines inzwischen 11-jährigen Jungen, liegt es mir daher sehr am Herzen, die Kinder dabei zu unterstützen, so oft wie möglich zum Spielen zusammen zu kommen.

Kinder entwickeln ihre Begeisterung für den Sport und ihre persönlichen Stärken, wenn sie ohne Druck und Vorgaben von Erwachsenen spielen können. Sie lernen am besten durch Ausprobieren und Abschauen bei besseren und älteren Kindern. Leider ist es den Kindern nicht mehr möglich, sich in ausreichender Zahl zum gemeinsamen Fußballspielen zu treffen, da sie nicht in der Lage sind, die Termine zu überschauen, die ihnen von Schule, Eltern und Vereinen vorgegeben werden. Es bedarf daher organisatorischem Aufwand, um die Kinder zumindest gelegentlich zusammen zu bringen. In Malmeneich, auf unserem schönen Bolzplatz, praktizieren wir das schon seit 2012. Da die Kinder in Malmeneich immer weniger wurden, haben wir 2013 den Kreis der Teilnehmer auch auf Elz und Umgebung erweitert. Ein zusätzlicher positiver Aspekt kommt daher noch hinzu, denn dadurch das im Fußballtreff Kinder aus verschiedenen Vereinen spielen dürfen, kommt und bleibt man im Kontakt, auch wenn man den Verein wechselt. Über den SV Elz sind die Kinder im Notfall auch versichert. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos.“

So stellt der „Fußballtreff Malmeneich“ auf seiner Homepage interessierten Eltern aus Malmeneich, Elz, Hadamar und Umgebung sein großartiges Engagement in Sachen „Jugendfußball“ vor.

Bereits 2018 und auch in diesem Jahr ist besagter „Fußballtreff Malmeneich“ zu Gast beim Tollipark Cup in Mayen gewesen, den ebenso engagierte Mitglieder des SV Rheinland Mayen e.V. ausrichten. Junge Seniorenspieler, die ihre Freizeit dafür opfern, den Nachwuchs-Spielern ein tolles Turnier zu ermöglichen.


Teilnahme führte zur Geldstrafe


Nun ist der Mayener Verein für die Teilnahme der jungen Gäste aus Hessen zu einer Geldstrafe verdonnert worden. Der Tatbestand: „Verstoß gegen § 34 StrafO FVR.“

Die Begründung des Urteils der Kreisspruchkammer J Rhein/Ahr: „Nach Prüfung der Spielberichte fiel auf, dass ein „Fußballtreff Malmeneich“ an diesem DJ-Hallenturnier teilgenommen hat. Dieses DJ-HT wurde gemäß den Bestimmungen „Turniere und Sportfeste“ FVR angemeldet. In der Anmeldung wurde nicht angezeigt, dass auch Mannschaften, die nicht dem DFB angeschlossen sind, dort teilnehmen können. Somit lag für diesen „Fussballtreff“ keine Genehmigung gemäß SpO § 49 zur Teilnahme vor. Dieser „Fussballtreff“ ist im Hessischen Fussballverband (HFV) angesiedelt .... Auf der Homepage des „Fussballtreffs“ ist nachzulesen, dass das Training dort in der Regel Sonntags und kostenlos ist. Auffällig ist dieser „Treff“ geworden, weil u.a. aus den Vereinen SV Diez/Freiendiez, TuS Koblenz und SF Eisbachtal Spieler im Spielbericht aufgelistet sind, die den FVR angehören und deshalb in Hessen kein Spielrecht haben können. Nach Rückfrage beim FVR ist der o.g. „Fussballtreff“ keinem Verein im DFB angeschlossen.“

„Nach Rückfrage des Fußballverbandes hat einer unserer Organisatoren dem FVR mitgeteilt, dass der Verein „Fußballtreff Malmeneich“ bereits mehrfach mit gespielt habe und er von einer gesonderten Einholung einer entsprechenden Genehmigung nichts wisse“, berichtet Herwig Weiner, der zur Zeit des Turnieres noch 2. Vorsitzender des SV Rheinland war.

„Ich habe diesbezüglich mit Horst Setzepfand gesprochen, ihm auch geschildert, dass Malmeneich ja nun bereits zum vierten Male mit dabei war, und dies bisher nie vom Verband beanstandet wurde. Er prüft ja die Spielberichte“, berichtet Christopher Elzer, einer der Turnierorganisatoren der Rheinländer, der die Vorgehensweise der Kreisspruchkammer von daher nicht nachvollziehen kann. Bevor eine Strafe verhängt werde, wolle man auf ihn erneut zukommen. Das habe ihm Setzepfand versichert. Schließlich habe der FVR zuvor die Jahre die Teilnahme des „Fußballtreffs Malmeneich“ nicht beanstandet.

„Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich im Jugendfußball engagieren. Ich sehe ein, Regeln müssen sein. Aber was hätten denn unsere Turnierverantwortlichen machen sollen, als die Mannschaft angereist war? Hätten sie die motivierten Jungs wieder heimschicken sollen. Ihnen sagen: Nein, ihr dürft hier nicht mitmachen? In diese Äuglein hätte ich nicht schauen wollen. Da machen sie sich früh morgens voller Begeisterung auf den Weg nach Mayen und dürfen dann nicht mitspielen?“ Und er ist sich sicher: „So kann man Kindern auch den Spaß am Fußball vermiesen. Es geht doch auch darum, die Kinder sinnvoll und sportlich aktiv zu beschäftigen. Wenn ich mich an meine Jugend erinnere, und darüber nachdenke, ich wäre auf einen Bolzplatz- oder Fußballplatz gekommen und hätte nicht mitspielen dürfen, eine Welt wäre für mich zusammengebrochen.“

Die Gesamtbelastung für den Verein SV Rheinland Mayen und sein Vergehen beträgt nun 105,00 Euro. Die Kostenentscheidung, so heißt es im Urteil der Kreisspruchkammer J Rhein/Ahr, beruht auf § 43 Rechtsordnung und setzt sich aus Gebühren: 30,00 Euro und Geldstrafe: 75,00 Euro zusammen.

„Schaut man sich § 43 unter der Überschrift „Strafen gegen Vereine“ genauer an, ist dort zu lesen, dass für das „Spielen gegen nicht dem DFB angeschlossene Vereine ohne Genehmigung des Verbandes eine Geldstrafe von 30 bis 260 Euro angesetzt werden kann. Bleibt die Frage, warum die Kreisspruchkammer J Rhein/Ahr in unserem Fall eine Geldstrafe von 75 und nicht 30 Euro für angemessen gehalten hat, und ob nicht vielleicht in Anbetracht unseres Engagements für den Jugendbereich auch eine Verwarnung hätte eine Möglichkeit gewesen sein können. Mit solchen Entscheidungen frustriert man nämlich auch alle, die sich um Jugendfußball engagieren“, bedauert Weiner abschließend.

Seine Entscheidung überdenken, gar zurücknehmen will die Kreisspruchkammer nicht, wie sie auf BLICK aktuell-Nachfrage mitteilte: „Das Verfahren ist abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig, schließlich hat der Verein keine Rechtsmittel eingelegt“, schreibt Andreas Lung, Vorsitzender der Kreisspruchkammer Rhein-Ahr. Zuvor hatte er den Beitrag bereits auf Facebook mit den Worten kommentiert: „Tja. Regeln sind dazu da, eingehalten zu werden.“

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28.03.2019 09:36 Uhr
Horst Kaiser

Regeln sind dazu da eingehalten zu werden, heißt es hier. Alles schön und gut, aber ehrenamtliche Initiative, die junge Menschen zum Fussball führen soll auf diese Weise ad absurdum zu führen zeugt von wenig Verständnis. Es scheint, dass es im Fussball immer mehr nur noch um den Kommerz geht!



27.03.2019 19:06 Uhr
Tom Hardt

Ich finde es sehr schade das hier so unflexibel entschieden wird. Wie im Bericht angemerkt kann man mit Ermahnungen arbeiten. Man kann auch Urteile zur Bewährung aussprechen. - oft wird das bei kleinen unsportlichem Vergehen von Spielern auch so gehandhabt. Liebe Sportfreunde im Rhein-Ahr-Kreis. Sicherlich habt ihr eine schwere Aufgabe das Sportgeschehen richtig und vor allem objektiv zu bewerten. Aber hier gibt es eigentlich keinen Kläger, sondern nur ein nackten Regelverstoß (auf dem Papier) der aber keinem geschadet hat und, so zumindest habe ich das so verstanden, von keinem Verein der teilgenommen hat, angeklagt wurde. Handelt für die Vereine - denn hier sehe ich die Aufgabe - auch einer Spruchkammer.



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