Antrag der SpVgg EGC Wirges abgelehnt

Der Abstieg aus der Rheinlandliga war rechtens

Wirges. Das Präsidium des Fußballverbands Rheinland hat über einen Antrag der SpVgg EGC Wirges entschieden. Die EGC hatte kürzlich den Antrag gestellt, trotz des sportlichen Abstiegs auch in der kommenden Saison in der Rheinlandliga der Herren spielen zu dürfen vor dem Hintergrund, dass der SV Windhagen vor Beginn der Saison 2018/19 als sportlicher Absteiger aus der Rheinlandliga feststand, nach der Abmeldung der zweiten Mannschaft von TuS Koblenz am 6. Juli 2018 jedoch deren freien Platz in der Rheinlandliga einnahm. Aus Sicht der EGC Wirges hätte die Saison 2018/2019 mit 17 Mannschaften beginnen müssen, zudem hätte es lediglich zwei sportliche Absteiger (plus TuS Koblenz II) gegeben – die Wirgeser wären somit in der Rheinlandliga geblieben.

Das Präsidium des Fußballverbands Rheinland hat den Antrag der SpVgg EGC Wirges im Rahmen einer kürzlich stattgefundenen Sitzung indes abgelehnt. Vor Saisonbeginn wurde eine verbindliche Auf- und Abstiegsregelung für die Rheinlandliga zur Saison 2018/2019 beschlossen. Diese weist in der jetzigen Konstellation vier Absteiger (inklusive TuS Koblenz II) aus. Zwar ist der Hinweis auf die Fallkonstellation TuS Koblenz II/SV Windhagen zu Saisonbeginn 2018/19 legitim, jedoch basierte die damalige Entscheidung des Präsidiums auf Wiedereingliederung des SV Windhagen in die Rheinlandliga auf einer anderen Sach- und Rechtslage. Daher ist dieser Fall nicht als gleichzusetzender Wiedereingliederungsgrund anzunehmen.