ULV lehnt eine Machbarkeitsstudie ab
Keine Teilbebauung des Gebietes „Gut Mallendarer Berg“
Vallendar. Die ULV-Stadtratsfraktion spricht sich gegen die von der CDU-Fraktion beantragte Machbarkeitsstudie zu einer teilweisen Bebauung des Gebietes „Gut Mallendarer Berg“ entlang der K 83 aus.
Eine durch ein Ingenieurbüro erstellte Machbarkeitsstudie prüft die mögliche bautechnische Erschließung des Gebietes. Ökologische Aspekte bleiben jedoch bei dieser Prüfung weitestgehend außen vor.
Ein beschleunigtes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13b Baugesetzbuch scheidet aus, da das Plangebiet sich nicht an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt. Daher kann ein Bebauungsplan nur auf der Grundlage des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Zur Aufstellung eines Bebauungsplans müsste zunächst der Verbandsgemeinderat beschließen, dass das Gebiet in dem sich derzeit in der Aktualisierung befindlichen Flächennutzungsplan als Baufläche ausgewiesen wird.
Der gesamte Hang bei Mallendar ist im Biotopkataster Rheinland-Pfalz aufgenommen.
2015 gab es Bestrebungen der Kreisverwaltung als untere Naturschutzbehörde große Teile des Hanges, beginnend vom Verbindungsweg Jahnstraße - Remyhof bis zu der Höhe der Gebäude des Berufsförderungswerkes, als Landschaftsschutzgebiet unter Schutz zu stellen. In der Stadtratssitzung am 17.11.2015 sprachen sich allerdings lediglich vier Ratsmitglieder (u.a. ULV) dafür aus, dass die Stadt die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes im Bereich Mallendarer Berg unterstützt.
Pressemitteilung
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