-Anzeige-Wer sein Bad umrüsten will, kann auf die Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau zählen

„Altersgerechtes Umbauen“heißt das neue Förderprogramm

„Altersgerechtes Umbauen“
heißt das neue Förderprogramm

Barrierefreiheit im Bad bietet ein Plus an Sicherheit. Schon in der Planungsphase sollte ein SHK-Fachbetrieb hinzugezogen erden.Foto: ZVSHK

Andernach. Endlich gibt es wieder Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für altersgerechtes Umbauen. Renovierer können ab sofort Anträge zum Beispiel für den Umbau des Bads stellen. Da die Mittel nur beschränkt zur Verfügung stehen und Bauherren nicht leer ausgehen, ist eine zeitnahe Antragstellung und Umsetzung wichtig.

Bedürfnisgerechte Bäder versprechen Sicherheit und Bewegungsfreiheit – Aspekte, von denen mehrere Bevölkerungsgruppen profitieren: behinderte oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen, Familien mit Kindern und ältere Menschen. Doch viele Verbraucher schrecken vor den Kosten eines solchen Badumbaus zurück. Wer sein Bad umrüsten will, kann jetzt wieder auf die Unterstützung der KfW zählen. Das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht umbauen“ stellt Sanierungswilligen interessante Investitionszuschüsse zur Verfügung. Dabei muss nicht jeder gleich sein gesamtes Bad renovieren. Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist lang und umfasst selbst kleinste Eingriffe in die Badarchitektur wie etwa das Anbringen von Haltegriffen. Selbstverständlich sind auch der Einbau rutschfester oder rutschhemmender Fliesen, einer barrierefreien Dusche, einer Toilette oder eines Waschbeckens förderfähig.

Aber Achtung: 2019 waren bereits alle Mittel für Zuschüsse aus dem KfW-Programm 455-B wegen der hohen Nachfrage Anfang Oktober aufgebraucht. Bauherren, die diese Gelder für ihre Badumbauten in Anspruch nehmen wollten, mussten entweder ohne auskommen oder auf das Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2020 warten. „Obwohl der Fördertopf in diesem Jahr von 75 auf 100 Millionen aufgestockt wurde, ist zu befürchten, dass die Mittel wieder nicht ausreichen werden, da die KfW-Zuschüsse erfahrungsgemäß rege beantragt werden“, so Geno Bleser vom SHK-Fachbetrieb Bleser in Plaidt.

Die Zweifel, ob der Topf ganzjährig zur Verfügung steht, sind berechtigt. Schließlich waren im vergangenen Jahr bereits nach den ersten drei Monaten rund 41 der 75 Millionen für Förderzusagen verausgabt. Für eine vorausschauende Planung ist es auf jeden Fall ratsam, einen Fachhandwerker zurate zu ziehen. Er kennt nicht nur die Fülle an Produkten, die ein Bad komfortabler und sicherer machen – er kennt auch die zu erfüllenden DIN-Normen und hat Konzepte für den Ein- und Umbau parat. „Wer den Zuschuss erhalten will, der darf mit dem Umbau erst nach der Bewilligung beginnen. Daher jetzt möglichst schnell einen SHK-Fachbetrieb aufsuchen und die Baumaßnahmen planen. Bei den notwendigen Förderanträgen hilft der Fachbetrieb gern“, rät Bleser.

Der Antragsteller muss einige Kriterien erfüllen. So muss sich das zu sanierende Objekt im Eigentum des Antragstellers befinden. Auch vermietete Häuser (maximal zwei Wohneinheiten) werden von der KfW gefördert. Aber auch als Mieter kann eine Bezuschussung beantragt werden. Hierbei wird jedoch das Einverständnis des Vermieters benötigt. Um eine einwandfreie Barrierefreiheit zu gewährleisten, müssen zudem alle Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.

Die KfW-Bank bietet zwei Varianten der Förderung an: Zum einen gibt es die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren in Anspruch zu nehmen. Die höchstmögliche Darlehenssumme beträgt 50.000 Euro je Wohneinheit. Die zweite Variante ist ein Investitionszuschuss in Form des angesprochenen Förderprogramms 455 „Altersgerechtes Umbauen“. Wer dies in Anspruch nimmt, erhält zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5000 Euro pro Wohneinheit. Jedoch werden erst Beträge ab 200 Euro erstattet. Somit müssen mindestens 2000 Euro in die Renovierung gesteckt werden.