- Anzeige -St. Nikolaus-Stiftshospital bietet Anpassungslehrgänge an

Im Ausland erworbenen Abschluss in derPflege jetzt schnell noch anerkennen lassen

Im Ausland erworbenen Abschluss in der
Pflege jetzt schnell noch anerkennen lassen

Natalia Kaczmarczyk mit Praxisanleiter Kai Kister auf Station Innere 3 am St. Nikolaus-Stiftshospital. Foto: St. Nikolaus-Stiftshospital/Sophie Runkel

Andernach. „Als ich aus Polen nach Deutschland kam, dachte ich, dass meine Universitätsausbildung zur Krankenschwester in einem EU-Staat anerkannt wird“, erzählt Natalia Kaczmarczyk. Jung, lebenslustig und ehrgeizig wollte die 26-Jährige in Deutschland ihren Horizont erweitern. Doch so einfach ist das nicht. Mit dem bestandenen Abschluss zur Pflegefachkraft fing sie nämlich zunächst in der Gastronomie an zu arbeiten. „Mir war klar, dass ich erst Deutsch lernen musste. Und das klappt am besten, wenn man mit vielen Menschen zusammenkommt.“ Zusätzlich besuchte sie Deutschkurse an der Volkshochschule und erlangte so das notwendige B2-Sprachzertifikat. Dennoch durfte das Arbeitsamt ihr nur eine Stelle als Pflegehilfskraft vermitteln.

Anpassungslehrgang notwendig

Jürgen Birkenheier, Leiter des Bildungszentrums für Gesundheitsberufe am Andernacher St. Niklolaus-Stiftshospital, erklärt: „Damit ausländische Pflegefachkräfte in Deutschland arbeiten dürfen, müssen sie einen sechs- bis neunmonatigen Anpassungslehrgang zur Anerkennung absolvieren.“ Je nach Vorbildung werden die ausländischen Pflegekräfte auf zwei unterschiedlichen Station eingesetzt und fortgebildet. Natalia macht diesen Lehrgang seit Januar am Andernacher Bildungszentrum. „Ich bin drei Monate auf einer internistischen und drei Monate auf einer chirurgischen Station“, erzählt Natalia in erstaunlich gutem Deutsch. Die Arbeit auf Station macht der ausgebildeten Polin Spaß. Ist es ja das, was sie auch jahrelang erlernt hat. „Nur Kleinigkeiten sind hier anders“, sagt Natalia. „So wurde mir hier das erste Mal gezeigt, wie man bei Männern einen Katheter anlegt. In Polen machen das nämlich ausschließlich die Ärzte.“ Neben den Kolleginnen und Kollegen steht ihr eine Praxisanleiterin tatkräftig zur Seite, die ihr individuell und gezielt praktisches Wissen vermittelt. „Frau Kaczmarcyk macht ihre Arbeit hervorragend“, schwärmt die stellvertretende Pflegemanagerin Sarah Niederprüm. „Sie ist eine engagierte Mitarbeiterin, die sich sehr gut ins Team einbringt. Sie wird den Anpassungslehrgang nach den sechs Monaten mit Sicherheit erfolgreich bestehen.“

Noch bis Ende des Jahres

Anerkennungsplatz sichern

Davon ist auch Jürgen Birkenheier überzeugt, der die Prüfung abnehmen wird. Jedoch wird dies vielleicht eine der letzten sein. Das Bildungszentrum für Gesundheitsberufe darf nämlich - wie alle anderen Bildungseinrichtungen in Deutschland auch - nur noch in diesem Jahr Anpassungslehrgänge in der bisherigen Form anbieten. „Der Grund sind neue gesetzliche Regelungen, die ab Januar 2024 greifen. Dann wird die Gleichwertigkeitsprüfung mit dem neuen Pflegeberufsgesetz verglichen. Lehrgänge wie wir sie jetzt noch anbieten können, sind dann nicht mehr möglich.“ Hintergrund: In Deutschland gilt fortan die generalisierte Ausbildung zur Pflegefachkraft. Das heißt, die Ausbildung findet nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in Altenheimen und in Kinderkrankenhäusern statt. „Diese umfassende Ausbildung haben die ausländischen Kollegen nicht“, sagt Birkenheier. „Deshalb müssten sie zusätzlich noch Hunderte von Stunden in unterschiedlichen Abteilungen und Häusern arbeiten und auch die entsprechende Theorie nachholen.“ Zusätzliche Komplexität ergibt sich daraus, dass künftig für jede Bildungseinrichtung im Ausland individuell ermittelt wird, welche Inhalte die betreffende Pflegekraft dort erlernt hat und was noch fehlt. Bislang wurden diese Erhebungen je Herkunftsland zusammengefasst. „Aus diesen Änderungen ergibt sich für jede ausländische Pflegekraft ein einzigartiger Prüfungsplan, der komplett individuell zugeschnitten ist. Ein Unterricht im Klassenverband ist dann nicht mehr möglich. Uns fehlen aber die Kapazitäten für eine Vielzahl individueller Einzelunterrichte“, skizziert Jürgen Birkenheier die sich abzeichnenden Herausforderungen. „Wir wissen noch nicht, wie wir Anerkennungen ab dem kommenden Jahr praktikabel umsetzen können - und so geht es den meisten Pflegeschulen in Deutschland.“

Pflegekräfte aus dem Ausland sind willkommen

Auch Cornelia Kaltenborn, Geschäftsführerin des St. Nikolaus-Stiftshospitals, ist mit dem neuen Gesetz nicht glücklich. „Die Mitarbeiterinnen, die bis jetzt den Anpassungskurs bei uns gemacht haben, waren alle hoch motiviert und fachlich gut ausgebildet. Unser Gesundheitssystem hat von der Integration dieser kompetenten Fachkräfte sehr profitiert. Wir hätten dies gerne so weitergeführt.“ Bis Ende dieses Jahres besteht noch die Möglichkeit für ausländische Fachkräfte, im Bildungszentrum den Anpassungslehrgang zu besuchen. Geschäftsführerin Kaltenborn empfiehlt, sich zeitnah um die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung zu kümmern. Ganz wichtig: der Feststellungsbescheid vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. „Den zu bekommen, das dauert lange“, weiß Natalia Kaczmarcyk. „Ich habe Monate gewartet, weil ich alle Dokumente übersetzen lassen musste.“

Pressemitteilung

St. Nikolaus-Stiftshospital