- Anzeige -Wasserabrechnung 2020

Zähler in Wasserschächten selbst ablesen und Zählerstand mitteilen

Mayen. Etwa 500 Wasserschächte, meist auf Außenlagern von Firmen und Gartengrundstücken, gibt es im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Mayen GmbH. Seit einigen Jahren lesen die Grundstückseigentümer die Zählerstände in diesen Schächten selbst ab und übermitteln diese zur Erstellung der Abrechnung an die Stadtwerke. 2020 soll die Selbstablesung ab 30. September durchgeführt werden. Mit abgefragt werden die Zählerstände von evtl. vorhandenen Wasserzwischenzählern bzw. Zählern für Hauswasserwerke.

Ab 30. September erhalten sie eine Ablesekarte. Name, Kunden- und Zählernummer sind dort bereits aufgedruckt, nur noch der Zählerstand und das Ablesedatum ist im dafür vorgesehenen Kartenabschnitt einzutragen. Die Karte dann entweder an die Stadtwerke Mayen GmbH zurückschicken oder im Service-Center der Stadtwerke, Kehriger Straße 8 – 10, abgeben. Natürlich kann der Zählerstand auch per Fax an 02651 / 9667-76 oder E-Mail an info@stwmy.de übermittelt werden – dann bitte daran denken, neben dem Zählerstand, Ablesedatum auch Name und Zählernummer anzugeben.

Noch einfacher ist die Meldung über das Internet: Den Zählerstand in das Online-Formular der Homepage www.stwmy.de, Rubrik ‚Wasserversorgung – Zählerstandübermittlung‘, unter Angabe von Zähler- und Zugangsnummer eintragen. Wer ein mobiles Endgerät nutzen möchte, scannt einfach den auf der Ablesekarte aufgedruckten QR-Code. Freigeschaltet ist die Eingabemaske für den Zählerstand auf der Stadtwerke-Homepage von 30. September 2020 bis zum 6. Januar 2021.

Letzter Abgabe bzw. Melde-Termin für die Zählerstände ist der 6. Januar 2021. Liegt der Stadtwerke Mayen GmbH bis zu diesem Termin keine Meldung vor, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs. Diese Verfahrensweise sollte jedoch – auch im Sinne der Kunden – die Ausnahme bleiben.

Bei Rückfragen steht das Service-Center der Stadtwerke Mayen GmbH unter Telefon 02651 / 9667-0 während der Bürozeiten gerne zur Verfügung. Für Wasserzähler, die sich nicht in Wasserschächten befinden, beginnt die Ablesung ab 27. November 2020.

Noch ein Tipp für alle Kunden: Wer der Stadtwerke Mayen GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, der muss sich um die Einhaltung der vier Fälligkeitstermine für die Zahlung der Abgaben für Wasser, Abwasser und Oberflächenwasser nicht mehr kümmern. Dazu einfach das auf der Homepage www.stwmy.de – Wasserversorgung – SEPA-Lastschriftmandat hinterlegte Formular ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben entweder persönlich im Service-Center abgeben oder per Post, Fax oder E-Mail den Stadtwerken zuleiten. Die Stadtwerke buchen die fälligen Zahlungen bequem und pünktlich einfach vom Konto ab. Ein Widerruf ist jederzeit unproblematisch möglich.

Pressemitteilung

Stadtwerke Mayen GmbH