Allgemeine Berichte | 18.03.2016

„Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ sind Thema

Rechtzeitig Vorsorge treffen

Kostenloser Info-Abend am 26. April in der Kreisstadt

Kreisstadt. „Sich dann entscheiden, wenn man sich noch entscheiden kann - Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann? Bestimmen womöglich fremde Personen über mich?“ - Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies automatisch übernehmen dürfen. Deshalb sollte jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen. Rechtsanwalt David Schnöger und Ralph Seeger vom SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. - werden über die rechtlichen Voraussetzungen und verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung, wie zum Beispiel der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung informieren. Auch das Verfahren einer gesetzlichen Betreuung wird thematisiert werden. Die kostenlose Informationsveranstaltung findet am Dienstag, 26. April, von 18 bis 20 Uhr, in den Räumen der Katholischen Familienbildungsstätte im Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler, Weststraße 6 (dritte Etage) statt.

Weitere Info und Anmeldung bei SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Tel. (0 26 41) 20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de; Katholische Familienbildungsstätte, Tel. (0 26 41) 2 70 39.

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