
Am 07.04.2016
Allgemeine BerichteJugendamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und Haus des Jugendrechts Koblenz beschlossen enge Zusammenarbeit
Kooperationsvereinbarung abgeschlossen
Koblenz. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat mit dem Polizeipräsidium Koblenz und der Staatsanwaltschaft Koblenz als Träger des Hauses des Jugendrechts in Koblenz eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit vereinbart. Seit November 2014 ist in Koblenz das Haus des Jugendrechts unter dem Motto: „Neue Chancen. Für junge Menschen“ tätig. Unter seinem Dach arbeiten das Polizeipräsidium Koblenz, die Bundespolizei, die Staatsanwaltschaft Koblenz, der Caritasverband Koblenz, der Verein Bewährungshilfe Koblenz, die Agentur für Arbeit Mayen-Koblenz und das Jobcenter Koblenz zusammen, um delinquenten jungen Menschen mit sozialen Maßnahmen und Angeboten, mit polizeilicher Präventions- und Ermittlungsarbeit und mit Mitteln des jugendstrafrechtlichen Verfahrens Wege aus der Straffälligkeit aufzuzeigen und ihnen so neue Chancen für ein befriedigendes Leben zu eröffnen.
Darüber hinaus sind dem Haus des Jugendrechts auch das Jugendamt der Stadt Koblenz sowie der Weisse Ring eng verbunden. Nunmehr haben die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, das Polizeipräsidium Koblenz und die Staatsanwaltschaft Koblenz vereinbart, dass durch eine enge Kooperation des Jugendamtes des Kreises mit den im Haus des Jugendrechts arbeitenden Stellen die Arbeitsweisen im Haus des Jugendrechts auch auf delinquente Kinder, Jugendliche und Heranwachsende aus dem Koblenzer Umland Anwendung finden sollen.
„Der Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Mayen-Koblenz unterstreicht die Bedeutung, den das Haus des Jugendrechts in Koblenz in der kurzen Zeit seines Bestehens durch seine Arbeit bereits erworben hat“, freut sich Polizeipräsident Wolfgang Fromm. Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse ergänzt: „Die im Haus des Jugendrechts praktizierte Form der Zusammenarbeit der an einem Jugendstrafverfahren beteiligten Behörden und Stellen erlaubt einen umfassenden Blick auf den straffällig gewordenen Jugendlichen oder Heranwachsenden aus verschiedenen Blickrichtungen. Dadurch ist es möglich, dem Erziehungsauftrag des Jugendstrafrechts in geradezu idealer Weise zu entsprechen. Es stellt eine große Bereicherung dar, dass künftig auch der Kreis Mayen-Koblenz sein Wissen und seine Erfahrungen in diese Arbeit einbringen wird.“
Burkhard Nauroth, Erster Kreisbeigeordneter des Landkreises, ergänzt: „Wir sind gerne den Überlegungen unserer Partner zu einer nochmals vertiefenden Zusammenarbeit aller Beteiligten im Jugendstrafverfahren und in der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen gefolgt und tragen diese uneingeschränkt mit. Die auf Grundlage der Vereinbarung kontraktierte Zusammenarbeit wird zu einem besseren gegenseitigen Verständnis der jeweiligen unterschiedlichen Professionen im Jugendstrafverfahren beitragen. Sie leistet somit einen weiteren wichtigen Baustein abgestimmter multiprofessioneller Handlungsstrategien, um einerseits gerechte Strafen auszusprechen, andererseits aber auch den pädagogischen Auftrag der Jugendhilfe im Strafverfahren angemessen zu berücksichtigen.“
„Wir erhoffen uns von der Kooperation, dass wir das Know-how des Kreises Mayen-Koblenz in die Arbeit des Hauses des Jugendrechts mit einbeziehen können und wünschen uns, das wir den weiteren Kriminalraum besser mit in den Blick nehmen können“, erklärte der leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse in einem anschließenden Gespräch. „Diese Vereinbarung ist für alle Seiten ein Fortschritt und wir haben die Hoffnung, dass dieses Netzwerk noch etwas weiter ausgedehnt werden kann“, so Polizeipräsident Wolfgang Fromm bei der feierlichen Unterzeichnung. US