Politik | 29.03.2017, 10:26 Uhr

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erhebt Anklage

46.000 „Phishing-Mails“ versandt und im Darknet Drogen bestellt

27-jähriger aus der Südpfalz muss sich wegen Computerstraftaten und Verbrechen nach dem BtMG vor dem Amtsgericht Montabaur verantworten

Montabaur/Koblenz. Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 27-jährigen Mann aus der Südpfalz Anklage zum Schöffengericht in Montabaur erhoben. Nach dem Ergebnis der von dem Dezernat „Cybercrime“ des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz geführten Ermittlungen wird ihm darin unter anderem zur Last gelegt, in der Zeit von September 2015 bis November 2015 rund 46.000 sog. „Phishing-Mails“ versandt zu haben. Ziel des Tatverdächtigen soll gewesen sein, durch den Versand der E-Mails persönliche Zugangsdaten zu „PayPal-Konten“ und Packstationen der „DHL Paket GmbH“ abzugreifen, um diese in einem weiteren Schritt zur Begehung anderer Straftaten einzusetzen.

Es besteht der hinreichende Verdacht, dass der Angeschuldigte zu diesem Zweck insgesamt 23 verschiedene „Phishing-Mails“ gestaltete, die er an diverse E-Mail-Empfänger versandte. Diese E-Mails enthielten entweder den Hinweis auf ein Sicherheitsproblem bei einem „PayPal“-Konto oder die Aufforderung, neue Geschäftsbedingungen der „DHL Paket GmbH“ zu akzeptieren. Sie sollten den Eindruck erwecken, es handele sich um eine individuell an den Empfänger gerichtete Nachricht der Firma „PayPal“ oder der Firma „DHL Paket GmbH“. Zu diesem Zweck waren die E-Mails entsprechend des standardisierten Designs der beiden Firmen gestaltet.

Bei Aufruf des in der E-Mail angegebenen Links wurde der E-Mail-Empfänger auf eine Website weitergeleitet, die der Angeschuldigte zuvor eingerichtet haben soll. Hier sollten in mehreren Schritten die Zugangsdaten einschließlich des Kennworts sowie die Bankverbindung eingeben werden. Im Anschluss daran wären die Daten an den Angeschuldigten weitergeleitet worden.

Er soll Betäubungsmittel im Darknet bestellt haben

Daneben besteht weiter der hinreichende Verdacht, dass der Angeschuldigte in einem Forum des Darknets Betäubungsmittel in nicht geringer Menge bestellt hat, um sie an unbekannte Abnehmer zu verkaufen.

In weiteren 60 Fällen soll der Angeschuldigte bei diversen Unternehmen im Internet unter Verwendung fremder Personaldaten sowie „Amazon“- und „PayPal“- Zugangsdaten Waren, Gutscheine, Eintrittskarten und Dienstleistungen bestellt haben. Dem Angeschuldigten wird ferner zur Last gelegt, sich unbefugt Zugang zu E-Mail-Postfächern von Internetnutzern verschafft zu haben und dabei persönliche Dokumente der Geschädigten ausgespäht zu haben.

Es besteht daher der Verdacht, dass sich der Angeschuldigte wegen Verbrechen gegen das BtMG, wegen Computerbetruges mit einem Schaden in vierstelliger Höhe sowie weiterer Computerstraftaten strafbar gemacht hat.

Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.

Die Anklage ist zum Schöffengericht des Amtsgerichts Montabaur erhoben worden, weil einer der Empfänger der „Phishing-Mails“ aus dem Bezirk des Amtsgerichts Montabaur Strafanzeige erstattete. Aufgrund dieser Strafanzeige wurden im September 2015 die Ermittlungen aufgenommen.

Pressemitteilung der

Generalstaatsanwaltschaft

Koblenz

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