Politik | 13.04.2016

Stadtwerke Bonn

Keine zentrale Trinkwasserenthärtungsanlage

Kundenbefragung lieferte klares Ergebnis

Adenau/Altenahr. Alle Kunden des Zweckverbands Wasserversorgung Eifel-Ahr, der die Verbandsgemeinden (VG) Adenau und Altenahr mit Trinkwasser versorgt, wurden im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung befragt, ob sie für oder gegen eine zentrale Wasserenthärtungsanlage im Gewinnungsgebiet Nohn sind. Durch die Einrichtung und den Betrieb dieser Anlage wäre der Wasserpreis für alle Kunden jährlich wiederkehrend um rund 50 Cent brutto pro Kubikmeter gestiegen. Bis zum 7. März waren beim Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Ahr 3.983 verwertbare Stimmkarten eingegangen, diese stehen für einen jährlichen Gesamtverbrauch von 471.402 Kubikmetern Trinkwasser (41,5 Prozent). Hiervon sprachen sich (gewichtet nach Wasserverbrauch) 64,5 Prozent der Stimmen gegen eine zentrale Trinkwasserenthärtungsanlage in Nohn aus. 32,6 Prozent, also rund ein Drittel der Stimmen, votierten für eine Enthärtungsanlage. Die Enthaltungen lagen bei 2,9 Prozent. Selbst ohne Gewichtung der Stimmkarten nach der Wasserverbrauchsmenge ergab die Abstimmung mit 56,3 Prozent eine eindeutige Mehrheit gegen die zentrale Enthärtung. Auch in den beiden Verbandsgemeinden ergab die Abstimmung jeweils eine absolute Mehrheit gegen die geplante Enthärtungsanlage: In Adenau 67,5 Prozent, in Altenahr 58,9 Prozent. Insgesamt haben sich somit die teilgenommenen Trinkwasserkunden klar gegen eine zentrale Enthärtungsanlage am Standort Kerpen/Nohn ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund haben die Gremien des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel-Ahr beschlossen, keine Trinkwasserenthärtungsanlage am Standort Kerpen/Nohn zu errichten.

Trinkwasser aus Kerpen/Nohn ist hart

Zum Hintergrund: In den Ortsgemeinden Kaltenborn, Heckenbach und Kesseling kam es wegen der Umstellung des Wasserbezugs zu Diskussionen über den Härtegrad des Trinkwassers. Der Zweckverband Eifel-Ahr bezieht sein Trinkwasser aus versorgungstechnischen Gründen von drei verschiedenen Lieferanten. Während die Trinkwässer aus der Olef- und der Wahnbachtalsperre „weich“ sind (Härtegrade 5 bis 6,8), ist das Trinkwasser aus den Brunnen Kerpen/Nohn mit Härtegrad 17 als „hart“ einzustufen. Zum Vergleich: In Karlsruhe hat das Trinkwasser den Härtegrad 17,6, in Köln bis 18,5, in Heidelberg bis 21 und in Mainz bis 25,1. Deshalb hatten die Gremien beschlossen, die Wasserkunden in den Entscheidungsprozess per Kundenbefragung einzubeziehen. Die Kunden konnten per Stimmkarte portofrei antworten. Von den angeschriebenen 10.832 Anschlussnehmern in den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr beziehen 80 Prozent teilweise bereits seit mehr als 20 Jahren, das Trinkwasser aus der Wassergewinnung Kerpen/Nohn.

Gewichtung nach Wasserverbrauch

Bei der Befragung wurde eine Gewichtung nach Wasserverbrauch berücksichtigt. Der Zweckverband erachtete dies als fair, da mit dem Betrieb einer Enthärtungsanlage auch die finanzielle Last je nach Höhe des Wasserverbrauchs für die Kunden steigen würde. Deshalb erhielten zum Beispiel Kunden mit einem Verbrauch von 100 Kubikmetern im Jahr 100 Stimmenanteile. Großkunden wie zum Beispiel Gastronomie- und landwirtschaftliche Betriebe haben deshalb höhere Anteile als etwa ein Zwei-Personen-Haushalt.

Datenschutz und notarielle Beurkundung

Während der Aktion erreichten den Zweckverband zahlreiche Fragen der Kunden. So wurde hinterfragt, ob die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten wurden. Dies konnte in Verbindung mit dem Datenschutzbeauftragtem des Landes Rheinland-Pfalz bestätigt werden. Einige Wasserverbraucher stellten die Aktion infrage, da nur die Rechnungsempfänger befragt wurden, aber nicht zum Beispiel die Mieter. Der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Ahr hat jedoch nur mit dem Eigentümer des Hauses einen Wasserlieferungsvertrag, da nur ein Wasserhausanschluss zu einem Gebäude besteht. Es war jedoch vielfach Praxis, dass die Hausbesitzer ihre Mieter als Nutzer in eine Entscheidung eingebunden haben. Einige wenige Wasserkunden vermuteten sogar Ansätze für eine mögliche Manipulation des Befragungsergebnisses. Um diese Vermutungen vollständig zu entkräften, wurden das Verfahren, die Berechnungen und das Ergebnis notariell geprüft. Die zahlreich durchgeführten Verprobungen des Notars haben die Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Kundenbefragung bestätigt. Das Ergebnis mündete in eine entsprechende notarielle Urkunde.

Pressemitteilung Stadtwerke Bonn

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