Politik | 13.12.2017

Neues Pflege-Recht im Fokus

Kreisseniorenbeirat fragt nach ersten Folgen der Pflegereformen

Pflegebedürftige sollen nach Möglichkeit ambulant versorgt werden. Erst bei höherem Bedarf soll das Heim für die notwendigen Leistungen genutzt werden.Foto: painless - Fotolia

Kreis MYK. Was bringen die jüngsten Pflegereformen mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den Leistungen der Pflegeversicherung für die Menschen in Mayen-Koblenz? Einen ersten Erfahrungsaustausch hatte der Kreisseniorenbeirat jetzt mit zwei erfahrenen Pflegeberaterinnen und dem Ersten Kreisbeigeordneten Burkhard Nauroth.

In aller Kürze: Es braucht mehr Zeit und es ist viel genauer, wenn ein Mensch heute einen Pflegegrad erhält. Und zum Finden passender Hilfen braucht es einen guten Überblick.

Beiratsvorsitzender Hajo Stuhlträger begrüßte Daniela Metzen, Beraterin in den Pflegestützpunkten Dieblich und Weißenthurm, sowie Claudia Schneider von der Compass Private Pflegeberatung. Ihre Aufgabe: Menschen im Pflegefall kostenlos und im gemeinsamen Auftrag von Versicherungen, Land und Landkreis so zu beraten, dass sie ihre Pflege möglichst individuell und so lange wie möglich im eigenen Zuhause sicherstellen können. Soweit es notwendig ist, helfen die Pflegeberater auch beim Stellen von Anträgen an Kassen, Behörden und Einrichtungen.

„Das dauert heute alles länger als noch vor einem Jahr. Ein Begutachtungstermin mit dem MDK nimmt oft mehr als zwei Stunden in Anspruch, denn der Hilfebedarf wird viel transparenter und umfassender untersucht. Ganzheitlich wird geschaut, was der pflegebedürftige Mensch im Tagesablauf noch weitgehend selbstständig, mit Hilfe durch andere oder gar nicht mehr selbstständig erledigen kann. Dabei kommen sowohl die alltäglichen Bedürfnisse wie Körperpflege und Ernährung, aber auch Mobilität in der Wohnung, vor allem aber geistige Fähigkeiten und der Umgang mit den Anforderungen von Krankheiten und deren Therapien mehr in den Blick“, beschrieb es Daniela Metzen. „Unsere Kunden empfinden diese Genauigkeit bei der Begutachtung oft positiv und verstehen die neuen Module leichter als die früheren Pflegestufen“, ergänzte Claudia Schneider.

Positiv wird auch gesehen, dass sich die Möglichkeiten, eine Kurzzeitpflege in einem Heim zu nutzen, verbessert haben. Gerade auch in Familien, die sonst selbst pflegen und wenn die Pflegepersonen ausfallen. „Aber wir haben oft sehr viel Mühe, gemeinsam einen Platz für die Kurzzeitpflege zu finden“, so die beiden Fachfrauen.

Viele finanzielle Fragen erleben die Pflegeberater zum neuen System der einheitlichen Pflegekosten für alle Bewohner eines Heims und zu dem Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat für kleine Unterstützungsleistungen im Alltag.

„Das neue Recht ist komplizierter, es gibt aber auch mehr Möglichkeiten. Wir im Sozialamt der Kreisverwaltung wissen es zu schätzen, wenn unsere Antragssteller von den Pflegeberatern begleitet werden“, bestätigte Burkhard Nauroth. Der Erste Kreisbeigeordnete beschrieb dem Kreisseniorenbeirat, dass fast 90 Prozent der rund 8.000 Pflegebedürftigen im Landkreis ihre Hilfen selbst finanzieren. Und mehr als drei Viertel von ihnen wohnt im privaten Haushalt. Nur rund 900 Menschen, also 11 Prozent aller Pflegebedürftigen sei auf Sozialhilfe angewiesen. Der Großteil braucht sie zu den Kosten eines Heimplatzes. Knapp 190 Menschen bekommen ambulante Hilfe zur Pflege. Insgesamt kosteten alle Hilfen zur Pflege im vergangenen Jahr den Landkreis mehr als 12 Millionen Euro.

Wie sich die fünf neuen Pflegegrade und die geänderten Leistungen der Pflegeversicherung auf die Sozialhilfe auswirken werden, vermag laut Nauroth heute niemand seriös vorherzusagen: „Der Gesetzgeber will mit dem neuen Recht die ambulante Pflege stärken. Die Menschen sollen erst bei höherem Pflegebedarf in Heime gehen. Gleichzeitig bekommen mehr Menschen eine Einstufung als pflegebedürftig und wir werden älter. So erwarten viele Experten, dass die Aufwendungen grundsätzlich steigen. Aber wie schnell und für welche Art von Pflegehilfen, sehen wir nach 10 Monaten noch nicht.“

Nauroth skizzierte dem Beirat, dass es im Landkreis eine große Vielfalt an erfahrenen Anbietern von Pflegeleistungen gibt. Der Kreis setze auf eine gute Zusammenarbeit, auch wenn er auf deren Entwicklung selbst nicht viel Einfluss nehmen könne.

Fazit im Kreisseniorenbeirat: „Es ist mit dem neuen Recht sinnvoller denn je, sich gut beraten zu lassen. Die Fachleute in den sieben Pflegestützpunkten und bei der Pflegeberatung für die Privatversicherungen sollten für jede Familie im Pflegefall erste Anlaufstellen sein“, fasste der Vorsitzende die Sitzung zusammen. „Ihr Wissen um die Möglichkeiten, Leistungen passend zu nutzen und miteinander zu kombinieren, kann kein Laie sich im Pflegefall schnell genug aneignen“, so Hajo Stuhlträger.

Infos zum Seniorenbeirat gibt es bei der Geschäftsstelle im Kreishaus unter Tel. (02 61)10 81 54 oder per E-Mail: Alexandra.Kiel@kvmyk.de.

Neues Pflege-Recht im Fokus

Pflegebedürftige sollen nach Möglichkeit ambulant versorgt werden. Erst bei höherem Bedarf soll das Heim für die notwendigen Leistungen genutzt werden. Foto: painless - Fotolia

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