Erste Fahrradstraße für Bad Neuenahr-Ahrweiler

Pilotprojekt „Heppinger Brücke“ soll Radverkehr fördern

10.06.2016 - 15:41

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt, im Rahmen eines Pilotprojekts ein Teilstück der Heppinger Straße im Bereich der Heppinger Ahrbrücke als Fahrradstraße auszuweisen. Hintergründe für diese Maßnahme sind unter anderem die starke Verkehrsfrequentierung durch den kreuzenden Ahrradweg sowie die schlechte Einsehbarkeit an diesem Knotenpunkt, die speziell für Radfahrer eine Gefahrenquelle darstellt.


Was ist eine Fahrradstraße?


Der Gesetzgeber führte 1995 mit der sogenannten Fahrrad-Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Fahrradstraße ein, nachdem sie in Bremen, Bonn und Münster erfolgreich getestet worden war. Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die grundsätzlich der Nutzung durch Fahrradfahrer gewidmet ist. Sie dient der Förderung des Radverkehrs. Eine solche Einrichtung kommt dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Oft sind Fahrradstraßen für Anwohner und Lieferverkehr freigegeben, doch Autofahrer dürfen dort den Radverkehr weder gefährden noch behindern. Fahrradstraßen sollen die Attraktivität des Radverkehrs steigern. Zur Fahrradstraße wird eine Straße durch Anordnung durch die Verkehrsbehörde sowie eine entsprechende Beschilderung. „Dann darf anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr diese Straße nicht benutzen, es sei denn, es ist durch Zusatzzeichen erlaubt“, erläutert Detlev Koch, Erster Beigeordneter der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. „Die Vorteile für Radfahrer in diesen Straßenabschnitten liegen auf der Hand: Fahrradstraßen eröffnen den Radfahrern schnellere und sichere Wege durch die Stadt und sie dürfen ungestört nebeneinander fahren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle 30 Stundenkilometer, auch für die Radler. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern“, so Koch weiter. Für Fußgänger ändert sich in einer Fahrradstraße nichts, denn es gibt die übliche Aufteilung in Fahrbahn und Gehwege. Die Straße querende Fußgänger muss ein Radfahrer also auch in einer Fahrradstraße achten und Rücksicht nehmen. Fahrradstraßen werden durch die Straßenverkehrsbehörde eingerichtet. Im Gegensatz zu anderen Verkehrsbeschränkungen wie Tempolimit oder Durchfahrtverbote für Kraftfahrzeuge dürfen Fahrradstraßen auch ohne eine besondere örtliche Gefahrenlage angeordnet werden. Nur ausnahmsweise sollen andere Fahrzeuge als der Radverkehr in Fahrradstraßen mit einem Zusatzzeichen zugelassen werden. Darum müssen, ehe eine Fahrradstraße ausgewiesen wird, alternative Wege für den Kraftfahrzeugverkehr ausgelotet und deren Bedürfnisse berücksichtigt werden. Auch das Thema Sicherheit ist ein ganz wichtiger Aspekt. Beispiele aus anderen Städten zeigten, dass auch die Unfälle in den umgewandelten Straßen deutlich weniger geworden seien und eine größere Sicherheit erzielt werde, ergänzt Udo Schumacher, Abteilungsleiter für Sicherheit, Ordnung und Verkehr. Die Erfahrungen mit Fahrradstraßen sind positiv; größere Konflikte zwischen Rad- und zugelassenem Kfz-Verkehr sind nicht bekannt. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wird mit einer weiterhin aktiven Informationspolitik kontinuierlich Aufklärung leisten. Baubeginn für die erste Fahrradstraße in Bad Neuenahr-Ahrweiler ist zum Auftakt der kommenden Sommerferien. Hintergrund dafür: der wegfallende tägliche Radverkehr der Schülerinnen und Schüler. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Teile der Markierung dauerhaft farblich einzufärben. Die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen belaufen sich auf etwa 60.000 Euro.


Hoheitsrecht für Radfahrer


Fahrradstraßen sind, wie der Name bereits sagt, Radlern vorbehalten. Sie bestimmen das Tempo und dürfen nebeneinanderfahren. Ausnahme für Autofahrer: Für Pkw-Fahrer ist die Fahrradstraße verboten - es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es, etwa die Aufschrift „Kfz-Verkehr frei“. Autofahrer dürfen dann mit dem Verkehr mitrollen. In diesem Fall benutzen Pkw-Fahrer die Straße aber lediglich mit. Der Radverkehr hat immer Vorrang.


Tempolimit 30 km/h


Auf allen Fahrradstraßen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Daran müssen sich nicht nur Autofahrer und motorisierte Zweiräder, sondern auch die Radfahrer halten. Im Bedarfsfall muss die Geschwindigkeit den Radfahrern gegenüber nach unten angepasst werden.


Überholen nicht erzwingen


Autofahrer müssen beim Überholen einen Mindestabstand von mindestens 1,50 Metern zu Radfahrern halten. Dabei gilt: Autofahrer dürfen keinen Druck ausüben und sich nicht an den Radlern vorbeizwängen.


Rechtsfahrgebot für Radfahrer


Auch wenn Radler auf Fahrradstraßen das Hoheitsrecht haben, dürfen sie nicht kreuz und quer auf der Straße herumfahren, gleichwohl dürfen sie auf der Fahrbahn nebeneinander herfahren. Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer. Wenn Auto- und Radfahrer die Regeln beachten, ist entspanntes Fahren garantiert.

Pressemitteilung der

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

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