Politik | 26.04.2016

Leserbrief zum Thema „Pferde im Maifelder Straßenverkehr“

Reiter wollen nicht provozieren, sondern lassen Vorsicht walten

Entgegen der häufig verbreiteten Ansicht gehören Reiter nicht auf den Rad- oder Fußwege, sondern müssen gem. § 28 der Straßenverkehrsordnung auf der rechten Straßenseite reiten.privat

Immer wieder begegnen wir im Maifelder Straßenverkehr Reitern mit ihren Pferden. Dies betrifft besonders die Gemeinden Lonnig und Rüber, da es hier das Sonderbaugebiet „Wohnen mit Pferden“ gibt.

In der Vergangenheit ist es vermehrt zu Unstimmigkeiten und gefährlichen Situationen zwischen Pkw-Fahrern und Pferden gekommen. Entgegen der häufig verbreiteten Ansicht gehören Reiter nicht auf den Rad- oder Fußwege, sondern müssen gem. § 28 der Straßenverkehrsordnung auf der rechten Straßenseite reiten. Es ergeben sich immer wieder Straßenabschnitte, in denen das Vorbeifahren an einem Pferd-Reiter-Gespann zwar möglich, aber auch sehr eng und gefährlich ist.

Pferde sind Fluchttiere. Dies bedeutet, dass sie aufgrund von fremden Bewegungen, Geräuschen oder neuen Situationen in Panik geraten. Das äußert sich manchmal in Sekundenschnelle durch Steigen, Durchgehen, Bocken oder zur Seite springen. Manchmal reicht ein Steinchen im Pkw-Reifen oder ein auf der Straße liegender, überfahrener Ast, den der Pkw Fahrer nicht bemerkt und das Pferd scheut oder springt in Richtung Pkw. Gerade junge und unerfahrene Pferde müssen diese Umwelteinflüsse noch lernen und reagieren oft mit Angst. In diesem Fall sollte es vermieden werden, in Engstellen Pkws vorbeifahren zu lassen.

So halten sich Reiter in diesen Situationen oft mittig der Straße auf und gehen, sobald eine Einfahrt, Haltebucht etc. sichtbar ist, auf Seite und lassen den Verkehr vorbei. Das mittig auf der Straße Reiten geschieht nicht, um Pkw-Fahrer zu ärgern, oder wie in diesem Jahr von einem Pkw-Fahrer in einer Polizeianzeige behauptet „Arrogant die Straße zu blockieren, weil man glaubt etwas Besseres zu sein“, sondern ausschließlich als Vorsichtsmaßnahme für Mensch und Tier.

Leider wird das „nicht-direkt-bei-Seite-gehen“ oft missverstanden und so kommt es dazu, dass Pkw-Fahrer sich provoziert fühlen und dies durch dichtes Auffahren, Hupen oder sogar Streifen der Pferde mit dem Pkw kundtun.

Im März sorgte diese Situation für eine Anzeige im Sonderwohngebiet „Wohnen mit Pferden“, da eine Reiterin mit erhobener Hand bedroht und beschimpft wurde, ohne Chance auf Erklärung. Der Pkw-Fahrer hatte in der Vergangenheit bereits mehrmals hinter unterschiedlichen Pferden warten müssen und den angestauten Ärger an einer Reiterin ausgelassen. Diese Missverständnisse gilt es, durch diesen Leserbrief aufzuklären, und wir rufen dazu auf, sich mit den Reitern im offenen Gespräch sachlich zu unterhalten und außergewöhnliche Verhaltensweisen zu hinterfragen.

Jasmin Lange. Lonnig

Entgegen der häufig verbreiteten Ansicht gehören Reiter nicht auf den Rad- oder Fußwege, sondern müssen gem. § 28 der Straßenverkehrsordnung auf der rechten Straßenseite reiten.Foto: privat

Leser-Kommentar
27.04.201620:01 Uhr
Axel Henrich

"Verhalten bei Tieren im Strassenverkehr" lernte man früher in der Fahrschule, das sollte dringend wieder eingeführt werden!

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