Politik | 13.04.2018

Versuchtes Tötungsdelikt in Westerburg

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen drei syrische Staatsangehörige

Westerburg. Wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen einen 40 Jahre alten syrischen Staatsangehörigen und seine beiden 15 bzw. 17 Jahre alten Söhne aus der Verbandsgemeinde Westerburg.

Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, am Abend des 12.04.2018 einen 18-jährigen afghanischen Staatsangehörigen mit einem Messer verletzt und dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Einer der drei Beschuldigten soll dem Geschädigten zweimal in den Bauch, einmal in den Brustbereich und einmal in den Achselbereich gestochen haben. Sämtliche Verletzungen erwiesen sich nach intensiven ärztlichen Untersuchungen als nicht lebensbedrohlich.

Die Beschuldigten wurden noch am Abend des 12.04.2018 durch Beamte der Polizeiinspektion Westerburg vorläufig festgenommen. Im Verlauf des Tages wird zu entscheiden sein, ob und gegen welchen der Beschuldigten Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt wird.

Alle Beschuldigten machen bislang von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Über das Motiv der Tat oder deren sonstige Hintergründe liegen den Strafverfolgungsbehörden derzeit keine belastbaren Informationen vor. Sie werden zunächst durch die geplanten weiteren Ermittlungen festgestellt werden müssen.

Auch sind weitere Angaben zu den Personen der beiden jugendlichen Beschuldigten wegen deren besonders schutzwürdigen privaten Interessen (§ 6 Abs. 2 Ziffer 3 Landesmediengesetz) nicht möglich. Denn insoweit hat der Gesetzgeber durch seine Entscheidung, die Hauptverhandlung der Öffentlichkeit zu entziehen (§ 48 JGG), deutlich gezeigt, dass die Interessen jugendlicher Beschuldigter großes Gewicht haben.

Personen, die sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Tat geben können, werden gebeten, sich an die Polizeiinspektion Westerburg – Telefon 02663/98050 – oder jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz

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