Politik | 17.02.2015

Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

Verunreinigungen auf dem Schulhof der Grundschule

Adenau. Seit einiger Zeit kommt es auf dem Schulhof der Grundschule Adenau wieder vermehrt zu Verunreinigungen durch Hundekot. Hierdurch entsteht vor allem für die Kinder der Grundschule eine erhöhte Gesundheitsgefährdung, da Hundekot ein potenzielles Infektionsrisiko darstellt. Ebenfalls führt diese Verschmutzung verständlicherweise zur Belastung der Lehrerschaft, die im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht auch dafür zu sorgen hat, dass die Kinder mit dem Hundekot nicht in Berührung kommen.

Um diese Folgen zu vermeiden, bittet die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau alle Hundehalter und Hundeführer, ihre Hunde künftig nicht mehr auf dem Schulhof der Grundschule auszuführen. Sie weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Adenau vom 11. Februar 2004 hin, nach der alle Halter und Führer von Hunden dafür zu sorgen haben, dass ihre Hunde öffentliche Anlagen nicht verunreinigen. Halter und Führer von Hunden sind außerdem zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen unverzüglich verpflichtet. Eine Zuwiderhandlung beziehungsweise Nichtbeachtung dieser Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Pressemitteilung der

Verbandsgemeindeverwaltung

Adenau

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