Allgemeine Berichte | 23.03.2016

Seniorenkreis der Kolpingfamilie Andernach

Einblicke in die Schmutzwasseraufbereitung

Lehrreicher Besuch in der Kläranlage Andernach

Andernach. Dass den Mitgliedern des Seniorenkreises der Kolpingfamilie die städtischen Einrichtungen am Herzen liegen, zeigte die große Anzahl der Teilnehmer, die Seniorenkreisleiter Josef Nonn auf dem Gelände der Kläranlage Andernach begrüßen konnte.

Er freute sich darüber, dass Werkleiter Rainer Schmitz und sein Stellvertreter Thomas Schwade, der selbst Kolpingmitglied in Andernach ist, diesen Termin ermöglicht hatten und die Führung durch die Anlage übernahmen.

Wasser ist bekanntlich eine Ressource, die nicht unbegrenzt zur Verfügung steht; es gehört zu den elementarsten Bedürfnissen der Menschen überhaupt.

Daher genießt nicht nur die Wasserversorgung höchste Priorität, sondern auch die Abwasserbeseitigung ist eine der zentralen Aufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften. Andernach verfügt bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts über ein funktionierendes Kanalnetz. Auch die Kläranlage besteht bereits seit 1964 und wurde seitdem immer wieder ergänzt, erweitert, modernisiert und an den technischen Stand der Abwasserbeseitigung angepasst.

So durchläuft das ankommende Schmutzwasser zunächst ein Rechenwerk, über das die gröbsten Anteile gar nicht erst in den Klärprozess gelangen. Vorgeschaltet sind Regenüberlaufbecken, die zum Einsatz kommen, wenn bei starken Regenereignissen mehr Wasser am Klärwerk eintreffen sollte, als im normalen Prozess verarbeitet werden kann. In der nachfolgenden mechanischen Reinigung werden in einem Vorklärbecken schwere Bestandteile wie Schlamm, der sich am Boden absetzt, und oben schwimmende leichtere Anteile (zum Beispiel Fette und Öle, die auf dem Wasser schwimmen) ausgesondert.

Hierdurch wird bereits die Hälfte der Schmutzanteile eliminiert.

Für die nachfolgende biologische Reinigung übernehmen Mikroorganismen den weiteren Klärprozess, wobei bei diesem Verfahren auch Sauerstoff in das Wasser „eingeblasen“ wird – 90 Prozent beträgt danach der Reinigungsgrad des eingeleiteten Wassers.

In der abschließenden chemischen Stufe wird Phosphor bearbeitet, der zum Beispiel über Dünger aus der Landwirtschaft oder auch über die Waschmittel in das Abwasser gelangt, und über Eisensalze praktisch ausgefällt.

Anlage produziert ihren Strom zu 70 Prozent selbst

Weiterer Bestandteil sind auch die Faultürme, in denen der anfallende Klärschlamm ebenfalls durch Mikroorganismen behandelt wird. Dies ist die Energiezentrale der Kläranlage. Etwa 70 Prozent des benötigen Stroms in der Anlage wird über das aus dem Gärprozess entstehende Methangas mittels zweier Blockheizkraftwerke produziert.

Die abfallende Wärme beheizt die Betriebsgebäude und die Faultürme.

Es verbleibt ein nicht unerheblicher Anteil von Klärschlamm, dem die Restfeuchtigkeit entzogen und der dann im Winter in einem Kraftwerk verheizt wird und derzeit noch im Sommer als Dünger auf die Felder aufgebracht werden darf.

Derzeit wird ein nicht mehr ständig benötigtes Regenüberlaufbecken zum Vorklärbecken umgebaut, da das vorhandene Vorklärbecken saniert werden muss.

Nach dem Umbau, der mit etwa 600.000 Euro kalkuliert wurde, entsteht ein multifunktionales Bauwerk, das im Bedarfsfall weiterhin zur Regenrückhaltung oder als Vorklärbecken genutzt werden kann.

Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Gebühren konstant

Trotz der erheblichen Investitionskosten in die Regenwasser- und Schmutzwasserbehandlung und die laufenden Kosten für den Betrieb sind die Gebühren und wiederkehrenden Beiträge seit Jahren konstant und entlasten damit auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbe-, Industrie- und Handwerksbetriebe und Handels- beziehungsweise Dienstleistungsunternehmen. Auch im interkommunalen Vergleich sind die Gebühren niedrig, sicherlich eine Folge der Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Pellenz, die ihre Abwässer ebenfalls in die Andernacher Anlage entsorgt und zu den Lasten beiträgt. Da der Eigenbetrieb als kostenrechnende Einrichtung betrieben wird, verbleiben auch mögliche Gewinne in der Einrichtung und können nicht dem städtischen Haushalt zugeführt werden.

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