Entscheidung zum Namensrecht vertagt
Koblenz. Heute wurde am Landgericht Koblenz verhandelt, wem die Rechte am Namen „Rock am Ring“ gehören. Doch zu einer Entscheidung konnte man sich nicht durchringen. Richterin Ingrid Metzger gab an, dass nach vorläufiger Bewertung sowohl für den Konzertveranstalter Marek Lieberberg als auch für den Ringbesitzer ein Recht am Namen besteht. Faktisch gehöre der Name einer noch existenten Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zwischen beiden Parteien. Ein Festival mit dem Namen „Rock am Ring“ darf somit nicht irgendwo anders ohne die Zustimmung der anderen Partei durchgeführt werden. Eine Entscheidung, ob Marek Liebermann wie geplant auch an einem anderen Veranstaltungsort einen „Rock am Ring austragen darf“ oder nicht ist auf den 30. Juni vertagt worden.
