Politik | 21.05.2014

Forstamt Adenau informiert

Forstschranken erfüllen einen gesetzlichen Zweck

Forstschranken wie diese sollten nach der Durchfahrt von Berechtigten immer wieder vollständig verschlossen werden.Andreas Michel, Landesforsten RLP

Region.Mit dem Start der Rennsaison auf dem Nürburgring steigt auch wieder das Besucheraufkommen auf und um die Nordschleife herum. Aber nicht jeder Besucher möchte auf den ausgewiesenen Besucherparkplätzen bleiben und sucht nach einer Möglichkeit, fernab des Trubels im Wald an die Nordschleife zu gelangen. Wenn auch dieser Wunsch verständlich sein mag, so birgt er doch eine Menge Risiken für den Wald, z.B. die erhöhte Waldbrandgefahr durch wildes Grillen, weggeworfene Zigarettenkippen oder heiße Auspuffbleche, die trockenes Gras und Laub in Brand setzen. Auch hat sich leider bei vielen Besuchern noch nicht herumgesprochen, dass der Wald keine Müllkippe ist und mitgebrachter Müll in der heimischen Mülltonne zu entsorgen ist. Zusätzlich leiden die Forstwirtschaftswege in den stark frequentierten Bereichen nicht unerheblich unter der verstärkten Befahrung.

Das Landeswaldgesetz verpflichtet die Waldbesitzer, die dem Wald durch Brand und andere Ereignisse drohenden Gefahren zu bekämpfen; hierzu zählen auch vorbeugende Maßnahmen. Sperrschilder und verhängte Bußgelder für unerlaubtes Befahren von Forstwirtschaftswegen erzielen im Bereich der Nordschleife leider nicht den gewünschten Erfolg, sodass die Gemeinden und der Staat schon vor 30 Jahren die Forstwirtschaftswege um die Nordschleife mit Schranken abgesichert haben. An den Wochenenden oder auch bei zusätzlichen Rennveranstaltungen innerhalb der Woche werden die Schranken verschlossen.

Das Forstamt Adenau appelliert an alle Waldbesitzer, die aufgrund eines berechtigten Interesses über einen Schrankenschlüssel verfügen und einen mit einer Schranke gesperrten Weg befahren, die Schranke nach dem Durchfahren wieder vollständig zu verschließen, also auch das Vorhängeschloss wieder abzuschließen. Die Schranken erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie in den kritischen Zeiten auch verschlossen bleiben und es wäre fatal, wenn aus Unachtsamkeit oder Bequemlichkeit Einzelner am Wald ein vermeidbarer Schaden entstehen würde.

Pressemitteilung

Forstamt Adenau

Forstschranken wie diese sollten nach der Durchfahrt von Berechtigten immer wieder vollständig verschlossen werden. Foto: Andreas Michel, Landesforsten RLP

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