Allgemeine Berichte | 28.06.2013

Aktionstag der Info-Hotline der Finanzämter und der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Schüler und Studenten aufgepasst: Auch Ferienjobs sind grundsätzlich steuerpflichtig!

Sommerzeit – Ferienzeit. Viele Jugendliche nutzen die langen Sommerferien aber nicht nur zum Erholen und Genießen, sondern auch, um sich mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern. Dabei ist der Arbeitslohn der Schüler und Studenten, die in den Ferien oder nebenher arbeiten, grundsätzlich steuerpflichtig.

Hierbei wird zwischen

• einer kurzfristigen Beschäftigung,

• einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (sog. „Minijob“) und

• einem Arbeitsverhältnis, das über die Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerechnet wird

unterschieden.

Welche Variante vorteilhafter ist, ob zu viel einbehaltene Lohnsteuer vom Finanzamt im Rahmen einer Einkommensteuererklärung erstattet wird oder ob der Ferienjob des Kindes sich am Ende sogar auf das Kindergeld der Eltern auswirkt, erläutern die Steuerexperten vom Finanzamt und der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz am Donnerstag, den 4. Juli 2013.

Unter der Rufnummer 02 61 - 20 179 279 stehen die fachkundigen Finanzbeamten im Rahmen dieses Aktionstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Ab 13:00 Uhr werden sie unterstützt von Steuerberaterin Vera Alt aus Koblenz. Sie ist Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz und hilft bei Fragen, die über eine allgemeine Information hinausgehen sowie bei individuellen Einzelfällen.

Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz

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