Politik | 16.12.2014

Aus dem Polizeibericht

Straftaten und Vorfälle vom Wochenende

Adenau. Im Berichtszeitraum Samstag/Sonntag, 13./14. Dezember, haben sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeiwache Adenau insgesamt 13 Verkehrsunfälle ereignet:

- Verkehrsunfälle mit Sachschaden Anzahl = 13, mit Leichtverletzten Anzahl = 0, mit Schwerverletzten Anzahl = 0.

Hier einige ausgewählte Verkehrsunfälle (polizeiliche Tätigkeiten) im Überblick:

1. Flüchtiger Unfallverursacher

Zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Verkehrsunfallflucht kam es während des Tatzeitraumes am Freitag, 12. Dezember, zwischen 8 und 8.45 Uhr, innerhalb der Stadt Adenau im Zuge der Kirchstraße. Zur Unfallzeit stieß ein bisher unbekannter Fahrzeugführer vermutlich beim Rückwärtsfahren gegen einen innerhalb der Einfahrt zur Komturei installierten Begrenzungspfosten. Nach dem Unfallereignis entfernte sich der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle, ohne die Feststellung seiner Person und seines Fahrzeuges zu ermöglichen, und ohne sich um den angerichteten Sachschaden zu kümmern, Schadenshöhe etwa 150 Euro.

Sachdienliche Hinweise werden an die Polizeiinspektion Adenau, Tel. (0 26 91) 9 25 -0, erbeten.

2. Fahren unter Alkoholeinwirkung und ohne Fahrerlaubnis

Ein 58-jähriger Rollerfahrer aus der Verbandsgemeinde Adenau steht im dringenden Verdacht zur Tatzeit, Freitag, 12. Dezember, 16.02 Uhr, innerhalb der Ortschaft Wershofen ein Kleinkraftrad (Roller) geführt zu haben, obwohl er nicht unerheblich dem Alkohol zugesprochen hatte.

Im Zuge der angestellten Nachforschungen stellte sich heraus, dass besagter Rollerfahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Darüber hinaus werden seitens der Polizeiinspektion Adenau Ermittlungen dahin gehend geführt, ob der angezeigte Rollerdiebstahl nicht vorgetäuscht wurde.

3. Flüchtiger Unfallverursacher

Zur Unfallzeit am Freitag, 12. Dezember, um 20.35 Uhr, befuhr ein Skodafahrer mit polnischem Kennzeichen in der Gemarkung Kesseling die L90 von der Hohen Acht kommend in Fahrtrichtung Ahrbrück. Ein 33-jähriger Audifahrer befuhr die L90 in entgegengesetzter Richtung.

Kurz vor der Ortslage Herschbach überfuhr laut Angaben des Audifahrers der entgegenkommende Skodafahrer mit seinem Fahrzeug die Mittellinie, wodurch sich beide Fahrzeugspiegel berührten, und Sachschaden entstand. Skoda- und Audifahrer blieben nach dem Zusammenstoß stehen und vereinbarten, ein Treffen in Herschbach zwecks Sachverhaltsklärung.

Allerdings entfernte sich der Skodafahrer unerlaubt von der Unfallstelle, ohne die Feststellung seiner Person und seines Fahrzeuges umfassend zu ermöglichen, und ohne sich um den angerichteten Sachschaden zu kümmern.

Im Zuge der Folgeermittlungen konnte der Unfallverursacher am Samstag, 13. Dezember, ermittelt werden.

4. Gartenzaun beschädigt

Während des Tatzeitraumes Freitag, 12. Dezember, 18 Uhr, bis Samstag, 13. Dezember, 10 Uhr, beschädigte ein bisher unbekannter Fahrzeugführer beim Rangieren seines Fahrzeuges den Gartenzaun (Jägerzaun) des Geschädigten (Anwesen: Rodderweg 12, 53520 Reifferscheid).

Nach dem Unfallgeschehen entfernte sich der Unfallverursacher unerlaubt von der Unfallstelle, ohne die Feststellung seiner Person und seines Fahrzeuges zu ermöglichen, und ohne sich um an den angerichteten Sachschaden zu kümmern.

Sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung des Unfallverursachers führen können, werden an die Polizeiinspektion Adenau, Tel. (0 26 91) 9 25 -0, erbeten.

5. Mangelhafte und ungeeignete Sommerbereifung …

Mangelhafte und ungeeignete Sommerbereifung war die Ursache für einen Verkehrsunfall mit Sachschaden, der sich am Samstag, 13. Dezember, 16.03 Uhr, auf der B 412 in der Gemarkung Herschbroich ereignete.

Ein 32-jähriger Renaultfahrer aus Mülheim-Kärlich befuhr mit seinem Pkw die B 412 von der A61 kommend in Fahrtrichtung Nürburgring. Auf einem abschüssigen, schneebedeckten Teilstück der B 412 verlor er aufgrund mangelhafter und ungeeigneter Sommerbereifung die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam nach rechts von der Fahrbahn ab, kollidierte gegen die angrenzenden Leitplanken und beschädigte ein Verkehrszeichen.

Es entstand Sachschaden am verunfallten Pkw, an den Leitplanken und am Verkehrszeichen. Gegen den Unfallverursacher wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Pressemitteilung der PI Adenau

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