Stadtwerke Andernach informieren
Anlagen der Wasserver- sorgung vor Frost schützen
Grundstückseigentümer haften für eventuelle Schäden
Region. In der kalten Jahreszeit sind die Anlagen der Wasserversorgung durch Frost gefährdet. Das gilt vor allem für die Wasserzähler in nicht geheizten Wohnhäusern, insbesondere in nicht bewohnten Gebäuden und bei Gartengrundstücken. Die Grundstückseigentümer werden von der Stadtwerke Andernach Energie gebeten, die Wasserzähler vor Frost zu schützen. In den einschlägigen Vorgaben des Gesetzgebers ist definiert, dass der Grundstückseigentümer für witterungsbedingte Schäden am Wasserzähler haftet. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Kundenservices der Stadtwerke Andernach Energie GmbH unter Tel.: (0 26 32) 29 81 21 oder per Email unter kundenservice@stadtwerke-andernach.de gerne zur Verfügung.
