Bericht der Kommunalaufsicht liegt vor
Handeln im Krufter Rathaus war rechtmäßig
Kruft. In der Ortsgemeinde Kruft wird seit Wochen über die Aufwandsentschädigungen diskutiert, die die Beigeordneten Bernd Schumacher und Sandra Rheindorf-Weber für ihren ehrenamtlichen Einsatz erhalten haben. In dieser Woche wurde hierzu ein Bericht der bei der Kreisverwaltung angesiedelten Kommunalaufsicht vorgestellt. Dieser kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die in Kruft praktizierte Aufgabenteilung zwischen dem Ortsbürgermeister und den beiden Beigeordneten rechtmäßig ist.
In Ortsgemeinden wie Kruft, die trotz ihrer Größe lediglich über eine ehrenamtliche Verwaltungsspitze verfügen, ist es kaum möglich, dass der Ortsbürgermeister neben seiner beruflichen Tätigkeit sämtliche Aufgaben allein in vollem Umfang wahrnimmt. Zur Entlastung stehen ihm daher die Beigeordneten zur Seite. Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung sieht ausdrücklich vor, dass den Beigeordneten dauerhaft Aufgaben übertragen oder einzelne Angelegenheiten zur Bearbeitung zugewiesen werden können.
In Kruft erfolgte diese Zuweisung auf Grundlage persönlicher Neigungen und fachlicher Kompetenzen: Der Beigeordnete Bernd Schumacher übernahm Aufgaben im Bereich des Bauhofs, die Beigeordnete Sandra Rheindorf-Weber Zuständigkeiten im Bereich der gemeindeeigenen Kindertagesstätten. Die dauerhafte Zuweisung dieser Angelegenheiten wurde vom Ortsgemeinderat positiv begleitet und ist nach Einschätzung der Kommunalaufsicht rechtlich zulässig sowie selbstverständlich entschädigungsfähig.
Die Prüfung der wahrgenommenen Termine sowie die Auszahlung entsprechender Entschädigungen obliegen der gesetzlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz, die die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinde führt.
„Mit Blick auf den vorliegenden Bericht lässt sich bereits jetzt feststellen, dass in Kruft rechtmäßig gehandelt wurde und der damalige Ortsbürgermeister Walter Kill sich korrekt verhalten hat“, erklärt Rechtsanwalt Georg Moesta, der mit dem Verfahren betraut ist.
Pressemitteilung Georg Moesta / Martini · Mogg · Vogt PartGmbB
