Allgemeine Berichte | 25.11.2016

Haus und Grund Magazin Rheinland-Pfalz

Nicht nur auf die Heizkosten schielen

Regelmäßiges Heizen hilft, Schäden an der Gebäudesubstanz zu verhindern

Andernach. Zuletzt war es noch vergleichsweise warm für diese Jahreszeit. Doch für die nächsten Tage kündigen Meteorologen wieder zunehmend winterliche Temperaturen an. Die kurze Verschnaufpause, die zwischenzeitlich viele ihren Heizungen gönnten, dürfte spätestens dann ebenfalls vorbei sein. Wie viel (oder wenig) geheizt wird, hängt natürlich auch von der individuellen Wohlfühltemperatur in den eigenen vier Wänden ab. Aber: „Beim Thema Heizen sollte man nicht ausschließlich an das eigene Wohlbefinden denken“, mahnt Rechtsanwalt Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. Denn auch die Gebäudesubstanz darf nicht zu sehr auskühlen. Sonst riskieren die Bewohner nämlich Schäden. „Akut drohen Frostschäden an Heizungs- und Wasserrohren, mittelfristig ein Schimmelbefall“, warnt der Haus & Grund Experte. Selbst der größte Sparfuchs sollte also nicht nur auf die Heizkosten schielen. Das gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. Apropos: Leitungsschäden durch Einfrieren sind zwar gerade in Mehrfamilienhäusern zum Glück eher selten. Dafür kommen hier aber öfter Probleme mit Schimmel vor. Neben dem Heizen spielt dabei das Lüften eine entscheidende Rolle. Denn feuchte Raumluft, besonders nach dem Duschen oder Kochen, muss raus. Sonst kondensiert sie an der kühlen Wand. „Eine solche feuchte Stelle bietet Schimmel den idealen Nährboden“, sagt Schönfeld.

Obhutspflicht in der Mietwohnung

Konkrete Vorgaben zum Heiz- und Lüftungsverhalten kann der Vermieter zwar nicht ohne Weiteres machen. „Aber ein Mieter hat eine Obhutspflicht gegenüber der ihm überlassenen Wohnung“, erklärt der Rechtsanwalt. Diese Pflicht gilt übrigens auch bei längerer Abwesenheit. „Wer in den ausgedehnten Ski-Urlaub oder in die karibische Wärme verschwinden möchte, sollte vorher einen Bekannten bitten, ab und an nach dem Rechten zu schauen“, rät Schönfeld. Klar ist: Kommt es zu einem Schaden an der Mietsache, haftet der Verursacher. Die Verantwortung wird dann zwar gerne hin und hergeschoben und kann in vielen Fällen erst vor Gericht geklärt werden. Doch abgesehen von dem damit verbundenen Ärger: Wenn der Mieter für den Schaden aufkommen muss, ist in der Regel auch die schönste Heizkostenersparnis futsch. Tipps zum richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten gibt es auch beim örtlichen Haus & Grund Verein. Hier wird Vermietern auch geholfen, wenn es zum Streit um (Schimmel-)Schäden in einer Mietwohnung kommt. Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer für Andernach und Umgebung e. V., Eisengasse 6 in Andernach, Tel.: (0 26 32) 98 98 85, Email: info@hausundgrund-andernach.de.

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