Allgemeine Berichte | 29.06.2018

Stadt Andernach führt Hundebestandsaufnahme durch

Stadt prüft Hundebestand

Alle Haushalte werden aufgesucht – Wer Tier jetzt anmeldet, zahlt keine Strafe

Mit Marke ist alles in Ordnung. Jeder, der einen Hund hält, muss diesen anmelden.Foto: Stadt Andernach/Maurer

Andernach. Auch in Andernach gibt es offenbar immer mehr Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner nicht bei der Stadtverwaltung angemeldet haben und somit auch keine Steuern zahlen. Wer allerdings erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Andernach in den nächsten Wochen von Mitarbeitern einer beauftragten Firma aufgesucht und befragt, ob und wie viele Hunde vorhanden sind. Die Mitarbeiter der Firma, die alle eine von der Stadt ausgestellte Legitimation gut sichtbar tragen, sind in der Woche zwischen 9 und 20 Uhr sowie an Samstagen bis 17 Uhr unterwegs. Sie betreten aber weder die Wohnungen noch erheben sie Steuern oder Gebühren vor Ort. Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können empfindliche Bußgelder erhoben werden – in Einzelfällen sogar bis zu 10.000 Euro.

Wer allerdings seinen Hund bis zu Beginn der Bestandsaufnahme am 20. August 2018 bei der Stadtverwaltung Andernach anmeldet, muss keine Strafe zahlen. Die Stadtverwaltung will mit dieser Regelung einen Anreiz schaffen, dass Hunde auch angemeldet werden. Hundebesitzer können ihren Vierbeiner ganz einfach bei der Stadtverwaltung, Läufstraße 11, Zimmer 219, Telefon 0 26 32 / 922-137, anmelden. Das Anmeldeformular gibt’s auch online unter www.andernach.de unter der Rubrik Formulare.

In diesem Zusammenhang erinnert die Verwaltung alle Hundebesitzer daran, dass die Vierbeiner innerhalb der bebauten Ortslage an der Leine zu führen sind. Zur bebauten Ortslage gehören auch Grünflächen, Parkanlagen wie beispielsweise die Rheinanlagen, und auch Grünzüge wie beispielsweise die Mayener Hohl. Wer seinen Hund trotzdem frei laufen lässt, der muss ein Verwarnungsgeld zahlen. Pressemitteilung

Stadtverwaltung Andernach

Mit Marke ist alles in Ordnung. Jeder, der einen Hund hält, muss diesen anmelden. Foto: Stadt Andernach/Maurer

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