Interessanter Abend beim Caritas-Betreuungsverein
„Vorsorgende Verfügungen“ thematisiert
Andernach. In jeder Hinsicht erhellend war der Abend im Thomas-Becket-Haus, zu dem Claudia Götz vom Betreuungsverein der Caritas in Andernach eingeladen hatte. „Was wird sein, wenn ich im Alter oder bei plötzlicher Krankheit auf die Hilfe anderer angewiesen bin?“, „Wer handelt für mich, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin?“, „Wer trifft Entscheidungen und was will ich in einer solchen Situation?“ Viele Fragen, die Claudia Götz den 26 Teilnehmern beantwortete: „Am Ende werden Sie wissen, was eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und eine gesetzliche Vertretung ist.
Verfügungen sind Ausdruck der persönlichen Selbstbestimmung
Die genannten Verfügungen sind Ausdruck der persönlichen Selbstbestimmung: Die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht bestimmt einen oder mehrere Personen als gesetzliche Vertreter. Schließlich sind Ehepartner nicht automatisch die gesetzlichen Vertreter. „Man kann auch aufschreiben, wen man auf keinen Fall möchte“, erklärte Claudia Götz. Ebenso können Personen entsprechend ihrer Talente in die Verfügung eingesetzt werden: Da ist etwa jemand gut in der Pflege, aber hat keine Ahnung in finanziellen Dingen. Der Wunsch, nicht ins Altenheim zu wollen und auch die 50 Euro an Weihnachten für die Enkel können in der Verfügung bestimmt werden.
Bei einer Patientenverfügung, die den persönlichen Willen im Verlauf einer Erkrankung verdeutlicht, sollte der Hausarzt hinzugezogen werden. Die Mitarbeiterin des Betreuungsvereins riet den Zuhörern: „Schauen Sie sich ihre schriftliche Patientenverfügung immer wieder an und überlegen Sie, ob diese noch mit Ihrem augenblicklichen Willen übereinstimmt. Es kann zum Beispiel sein, dass Erfahrungen gemacht werden und sich die Sicht auf die Krankheit geändert hat.“ Außerdem müsse bekannt sein, wo die Verfügungen gelagert werden.
Ein Informations- und Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und Interessierte findet am Mittwoch, 3. August um 18.30 Uhr im Bischof-Bernhard-Stein-Haus, Caritas Andernach, in der Ludwig-Hillesheim-Straße 3, statt.
Bei weiteren Fragen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und gesetzliche Vertretung kann der Betreuungsverein in Andernach kontaktiert werden: Claudia Götz, Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V., Fachdienst Rechtliche Betreuung, Bischof-Bernhard-Stein-Haus, Ludwig-Hillesheim-Straße 3, 56626 Andernach, Tel. (0 26 32) 2 50 20. Weitere Infos im Internet unter: www.caritas-rhein-mosel-ahr.de.
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