Politik | 27.10.2014

Tongrube Leimersdorf: Kein Bedarf an Kapazitäten

Ablehnende Haltung gegen Deponie bestärkt

Kreis Ahrweiler. Neue Information aus dem Mainzer Wirtschaftsministerium zur etwaigen Folgenutzung der Tongrube in Grafschaft-Leimersdorf als Deponie:

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, die dem Ministerium unterstehende Landesbehörde, werde „sehr sorgfältig“ der Frage nachgehen, ob ein Bedarf an Deponiekapazitäten besteht. Das betont Wirtschaftsministerin Eveline Lemke in ihrem jüngsten Schreiben an Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Zuvor hatte sich Pföhler zusammen mit dem Grafschafter Bürgermeister Achim Juchem mehrfach an die Ministerin gewandt und sich deutlich gegen den Vorschlag des Betreiberunternehmens ausgesprochen, die Tongrube als Deponie zu nutzen. Dabei verwies der Landrat unter anderem auf die einstimmige Entscheidung des Werksausschusses des Abfallwirtschaftsbetriebs Kreis Ahrweiler (AWB), wonach im Kreisgebiet kein Bedarf an entsprechenden Deponiekapazitäten besteht.

Begründung: Dem AWB wurden in den vergangenen Jahren keine Abfälle zur Beseitigung angedient, die aufgrund ihres Schadstoffgehaltes auf Deponien der Deponie-Klasse (DK) 1 hätten entsorgt werden können; die DK 1 ist für gering belastete Abfälle zugelassen. Sollten solche Abfälle dennoch und wider erwartend im Kreis Ahrweiler anfallen, stünden ausreichende Deponiekapazitäten in der Nachbarschaft bereit, beispielsweise bei den Eiterköpfen im Kreis Mayen-Koblenz. Die Entsorgungssicherheit in der Region sei daher gewährleistet, so der Werksausschuss. Auf diesen Punkt geht die Ministerin jetzt ein: Die SGD Nord werde „die regionale Bedarfssituation vor dem Hintergrund vereinbarter Kooperationslösungen zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern analysieren“. In diesem Zusammenhang heben Pföhler und Juchem nochmals die ablehnende Haltung in der Bevölkerung, in den politischen Gremien der Gemeinde Grafschaft und des Kreises Ahrweiler gegen eine Nachfolgenutzung als Deponie hervor. Außerdem, so eine weitere Information aus Mainz, werde das Landesamt für Geologie und Bergbau einen Abschlussbetriebsplan einfordern, der auch die Herstellung einer standsicheren Böschung behandelt.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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