Politik | 07.02.2013

Deutscher Feuerwehr Verband

Feuerwehrverband begrüßt Gesetz fürs Ehrenamt

DFV-Präsident: „Wir vertrauen auf gleichen Freibetrag wie für Übungsleiter“

Berlin. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt auf jährlich 2.400 Euro. Diese Anhebung um 300 Euro hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen, außerdem eine Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 720 Euro.

„Für viele Ehrenamtliche ist das eine echte Bürokratieentlastung und damit Anerkennung im besten Sinne. Wir begrüßen diese Initiative sehr“, sagt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

„Von der Übungsleiterpauschale profitieren Betreuerinnen und Betreuer der Jugendfeuerwehren sowie Ausbilderinnen und Ausbilder der Freiwilligen Feuerwehren.

„Jetzt vertrauen wir darauf, dass auch der Freibetrag für Führungskräfte, Gerätewarte und andere Funktionsträger angepasst wird“, betont Feuerwehr-Präsident Kröger. Das soll durch Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums geschehen und wurde in der Bundestagsdebatte von der Koalition in Aussicht gestellt.

„Die Unterstützung aus dem Bundestag, dass die Erhöhung der Übungsleiterpauschale durch eine Initiative des Ministeriums in Zukunft auch den zahlreichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren zu Gute kommt, ist ein starkes Bekenntnis zu unserer Tätigkeit. In der Debatte wurde deutlich, dass das Engagement in den Feuerwehren quer durch die Fraktionen geschätzt wird. Auch der Einsatz des DFV für seine Mitglieder ist auf offene Ohren gestoßen“, sagt Kröger.

Dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes muss der Bundesrat noch zustimmen. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten und sieht eine Reihe von Verbesserungen auch für die Arbeit von Vereinen und Stiftungen vor.

Hintergrund Aufwandsentschädigungen und Freibeträge

- Die Übungsleiterpauschale nach Paragraph 3, Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG), sieht einen Freibetrag für „Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen“ von derzeit 2.100 Euro jährlich vor. Er wird auf 2.400 Euro angehoben.

- Die Ehrenamtspauschale nach Para. 3, Nr. 26a EStG, sieht einen Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten bei gemeinnützigen Körperschaften bis zur Höhe von insgesamt 500 Euro im Jahr vor. Er wird auf 720 Euro angehoben.

- Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen sind nach Para. 3, Nr. 12 EStG, erfasst als „Bezüge, die als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, soweit nicht festgestellt wird, dass sie für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen“.

Laut Lohnsteuer-Richtlinien wird ohne weitere Nachweise ein monatlicher Betrag von 175 Euro anerkannt. Er entspricht damit bisher der Höhe der Übungsleiterpauschale und kann von Führungskräften, Gerätewarten oder anderen Empfängern von Aufwandsentschädigungen in den Freiwilligen Feuerwehren in Anspruch genommen werden.

Pressemitteilung

Deutscher Feuerwehr Verband

Berlin

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Imageanzeige
Titel - Alles für die Schule
150 Jahre Zeitungstradition
150-jähriges Jubiläum Krupp Verlag
150 Jahre Krupp Verlag
150 Jahre Jubiläum
150 Jahre Blick aktuell
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
Ein weiterer wunderschöner Sommerabend am Vallendarer Rheinufer.
1049

Sundowner am Rheinufer

Volles Rheinufer und beste Stimmung

Vallendar. Aufgrund der hochsommerlichen Temperaturen ließen es viele Gäste etwas entspannter angehen, doch mit den angenehmeren Abendstunden füllte sich das Rheinufer am 9. Juli zusehends, und bald entstand wieder die besondere Atmosphäre, die den Sundowner der Bemoosten ausmacht.

Von Große Karnevalsgesellschaft Die Bemoosten aus Vallendar

Weiterlesen

A48: In beiden Fahrtrichtungen Personen auf der Fahrbahn
758

Höhr-Grenzhausen/Bendorf/Neuwied. Auf der A48 befinden sich in beiden Fahrtrichtungen Personen auf der Fahrbahn. Die Gefahr besteht zwischen der Anschlussstelle Höhr-Grenzhausen und der Anschlussstelle Bendorf/Neuwied. Die Polizei ist bereits benachrichtigt. Dies meldet der ADAC. BA

Weiterlesen