Politik | 19.01.2015

Kreiswirtschaftsförderung Ahrweiler informiert

Förderung zum Austausch alter Beleuchtungselemente

KfW-Startgeld mit Haftungsfreistellung

Kreis Ahrweiler. Die Kreiswirtschaftsförderung informiert Sie mit dem aktuellen Fördernewsletter über die Verlängerung der Förderung zum Austausch alter Beleuchtungselemente durch LED-Technik sowie das für Jungunternehmer interessante Programme „KfW-Startgeld“. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Austausch von Beleuchtungselementen

Im Rahmen des Förderprogramms „Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand - Einzelmaßnahmen“ wurde die Frist zur Einreichung von Anträgen zur Förderung des Austauschs vorhandener Beleuchtungselemente und Ersatz durch Beleuchtungssysteme auf LED-Technik basierend bis zum 30. April 2015 verlängert. Ursprünglich war eine Antragstellung für diese Förderung nur bis Ende 2014 möglich. Der Zuschuss beträgt nunmehr allerdings in Abhängigkeit der Unternehmensgröße maximal 20 Prozent der Nettoinvestitionskosten.

Hierbei muss es sich um eine Ersatzinvestition, also der Austausch bereits vorhandener Leuchtelemente, handeln. Das Netto-Investitionsvolumen muss zwischen 2.000 bis 30.000 Euro liegen. Hiervon können in Abhängigkeit der Effizienzsteigerung maximal 20 Prozent als verlorener (nicht rückzahlbarer) Zuschuss bewilligt werden. Neben den reinen Investitionskosten sind auch Planungs- und Installationskosten (Nebenkosten) bis zu einem Anteil von maximal 30 Prozent der Fördersumme zuschussfähig, sofern die Höchstgrenze von 30.000 Euro nicht überschritten wird. Diese Leistungen müssen jedoch von einem externen Dritten erbracht werden. Eine Eigenleistung ist grundsätzlich nicht förderfähig.

Der Antrag kann nur elektronisch auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Investitions- und Planungskosten müssen jeweils gesondert ausgewiesen werden. Ebenso ist ein technisches Datenblatt der zu verwendenden Beleuchtungselemente einzureichen.

Wichtig: Mit der Maßnahme darf erst nach Antragstellung begonnen werden. Als Maßnahmenbeginn zählt bereits die Auftragserteilung.

Weitere Informationen erhalten Interessierte hier sowie bei der Servicestelle Förderprogramme.

Hinweis: Der Austausch von elektrischen Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeugern und Anlagen zur Wärmerückgewinnung wird auch nach dem 30. April 2015 weiterhin mit bis zu 30 Prozent der Netto-Investitionskosten bezuschusst.

KfW-Startgeld mit Haftungsfreistellung

Die KfW Bankengruppe fördert Existenzgründer, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln durch Vergabe zinsgünstiger Darlehen von bis zu 100.000 Euro. Hierbei können maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel gewährt werden. Die KfW gewährt bei diesem Programm gegenüber dem durchleitenden Kreditinstitut (Hausbank) eine bis zu 80-prozentige Haftungsfreistellung.

Mit dem Darlehen können bis zu 100 Prozent des förderfähigen Finanzierungsbedarfs abgedeckt werden. Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, d.h. Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen, die ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen.

Freiberuflich Tätige sowie kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach der KMU Definition der EU, die weniger als drei Jahre bestehen/am Markt aktiv sind.

Die weiteren Antragsvoraussetzungen sowie weitergehenden Informationen erhalten Interessierte auf Anfrage bei der Servicestelle Förderprogramme.

Pressemitteilung

der Kreiswirtschaftsförderung

Ahrweiler

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