Politik | 08.10.2015

AKW Mülheim-Kärlich

Lemke erteilt Genehmigung für vollständigen Abbau

Lemke erteilt Genehmigung für vollständigen Abbau

Mülheim-Kärlich. Wirtschaftsministerin Eveline Lemke hat heute der RWE Power AG die wichtigste Genehmigung zum Abbau des AKW Mülheim-Kärlich erteilt. Mit der „Genehmigung 2b“ können nun die radioaktiv am höchsten belasteten Anlagenteile – der Reaktordruckbehälter und die Dampferzeuger – abgebaut werden.

„Heute ist ein wichtiger Tag für den Atomausstieg. Das Wirtschaftsministerium hat die zentrale Genehmigung zum Abbau des AKW Mülheim-Kärlich erteilt und damit seinen Auftrag als Genehmigungsbehörde erfüllt: Dem vollständigen Rückbau des Kraftwerks steht aus meiner Sicht nun nichts mehr im Weg“, sagte die Wirtschaftsministerin.

Lemke dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Wirtschaftsministerium für ihre sorgfältige Arbeit im gesamten Genehmigungsverfahren. „Das Wirtschaftsministerium hat den Rückbau des AKWs seit vielen Jahren bearbeitet. Dies war fachlich-technisch wie auch verwaltungsrechtlich eine große Herausforderung, die die Fachleute im Ministerium hervorragend bewältigt haben.“

In der Genehmigung 2b sind zahlreiche Auflagen und Bedingungen für den weiteren Abbau des Atomkraftwerks festgehalten. Zum Beispiel darf mit dem Abbau nur dann begonnen werden, wenn der jeweilige Abbauabschnitt nachweislich ohne Unterbrechung durchgeführt und die dabei entstehenden radioaktiven Abfälle innerhalb von maximal fünf Jahren sicher entsorgt werden können. „Mit der Genehmigung 2b setzen wir zum Schutz der Bevölkerung und unter Berücksichtigung der Einwendungen sehr hohe Standards bei den Vorsorgemaßnahmen zum Strahlenschutz“, sagte Lemke.

Das unter atomrechtlicher Aufsicht stehende Gelände des Atomkraftwerks ist zudem nochmals kleiner geworden. Am vergangenen Dienstag entließ das Wirtschaftsministerium zwei weitere Geländeteile aus dem Überwachungsbereich, darunter der einst für ein Standortzwischenlager vorgesehene „westliche Bereich“. „Am Standort Mülheim-Kärlich wird es kein Zwischenlager geben“, sagte Lemke. Das atomrechtliche Anlagengelände umfasst nunmehr noch 6 Hektar – ursprünglich waren es 30 Hektar.

Das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich ging im März 1986 ans Netz. Im September 1988 wurde vom Bundesverwaltungsgericht Berlin die erste Teilerrichtungsgenehmigung aufgehoben. Das Kernkraftwerk wurde daraufhin abgefahren und konserviert. Im Juni 2000 beschloss RWE, das Kernkraftwerk endgültig stillzulegen und abzubauen. Im Jahr 2001 wurde mit dem Abtransport der vorhandenen bestrahlten und unbestrahlten Kernbrennstoffe begonnen. Seit Juli 2002 ist die Anlage Mülheim-Kärlich kernbrennstofffrei. Die Genehmigung zur Stilllegung und zur Abbauphase 1a wurde am 16. Juli 2004 erteilt. Danach begann der Abbau. Pressemitteilung des

Ministerium für Wirtschaft,

Klimaschutz, Energie

und Landesplanung RLP

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