Politik | 13.01.2014

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz informiert

Meldungen an die Tierseuchenkasse

Rheinland-Pfalz. 2013 sind die Meldebögen für die Tierbestandsmeldung zur Beitragsveranlagung durch die Tierseuchenkasse wieder nur an alle ihr bekannten Pferdehalter versandt worden.

Die Meldung der Schweine-, Schaf- und Ziegenzahlen erfolgt mit den Meldekarten, die vom Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz als zuständiger Stelle für die Stichtagsmeldungen nach der Viehverkehrsverordnung bereits zugeschickt worden sind.

Die Tierseuchenkasse fordert alle betroffenen Tierhalter und -besitzer dazu auf, ihrer Pflicht nach dem Landestierseuchengesetz und der Viehverkehrsverordnung nachzukommen und die am 1. Januar 2014 (Stichtag) im Bestand befindlichen beitragspflichtigen Tiere mit dem Meldebogen, der Meldekarte oder online im Internet zu melden.

Die Meldekarten für Schweine, Schafe und Ziegen sind an den Landeskontrollverband zu senden, die Meldebögen für Pferde an den Dienstleister der Tierseuchenkasse AgroData nach Cottbus.

Die Online-Meldung erfolgt für Schweine, Schafe und Ziegen im Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (HIT) oder für Pferde, wie auf dem Meldebogen verzeichnet, auf der Internetseite der Tierseuchenkasse.

Erfolgt die Meldung nicht bis zum 15. Februar 2014, werden die Tierzahlen von 2013 für die Beitragsberechnung der Tierseuchenkasse übernommen. Erfahrungsgemäß sind diese Zahlen oft nicht aktuell, sodass es im Leistungsfall zu Kürzungen wegen zu geringer Beitragszahlung kommen kann. Für die Stichtagsmeldung nach Viehverkehrsverordnung gilt eine Frist bis zum 15. Januar 2014.

Haben Pferde-, Schweine-, Schaf- oder Ziegenhalter oder -besitzer keine Meldekarte oder keinen Meldebogen erhalten, sind sie trotzdem meldepflichtig und müssen sich mit der Tierseuchenkasse direkt in Verbindung setzen.

Meldung bei der Kreisverwaltung reicht nicht aus

Die ebenfalls verpflichtende Anzeige jedes Tierbestands bei der zuständigen Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung ersetzt nicht die Meldung zur Tierseuchenkasse.

Die Rinderzahlen werden von der Tierseuchenkasse aus dem HIT übernommen. Hier hat jeder Tierhalter dafür Sorge zu tragen, dass die Angaben am Stichtag 1. Januar 2014 im HIT korrekt sind.

In seltenen Fällen müssen auch Rinderhalter ihre Tiere direkt bei der Tierseuchenkasse melden: wenn sie bis zum 1. Mai 2014 keine Beitragsrechnung der Tierseuchenkasse erhalten haben oder wenn sie erst nach dem 1. Januar Rinder im Betrieb aufstallen.

Rinderhalter, die die Beitragsreduktion wegen BHV1-Freiheit ihres Bestands erhalten wollen, sollen ihre Freiheitsbescheinigungen nicht an die Tierseuchenkasse schicken, sondern sich bei den Veterinärbehörden der Kreisverwaltungen versichern, dass sie von dort als BHV1-frei an die Tierseuchenkasse gemeldet werden.

Für Bienenvölker muss derzeit kein Tierseuchenkassenbeitrag entrichtet werden, obwohl eine Bienenkasse weiter geführt wird. Für Geflügel existiert dagegen in Rheinland-Pfalz keine Tierseuchenkasse.

Für Pferde ist nach geltender Rechtsprechung jeder Besitzer melde- und beitragspflichtig. Pauschalmeldungen von Stallbetreibern für ihre gesamten Einsteller sind deshalb nicht rechtens. Selbstverständlich können von der Tierseuchenkasse Leistungen nur für die Pferdebesitzer erbracht werden, die ihrer Meldepflicht nachkommen und Beitrag bezahlen.

Kontakt: Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach, Tel. (06 71) 7 93 12 12, Telefax: 0671 7 93 172 12, E-Mail: tsk@lwk-rlp.de, Internet: www.tsk-rlp.de.

Pressemitteilung der

Landwirtschaftskammer

Rheinland-Pfalz

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