Vortrag zu Schwerbehinderung
Nachteilsausgleiche und Anträge
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Burgbrohl. Was versteht man überhaupt unter dem Begriff Schwerbehinderung? Welche Nachteilsausgleiche können in Anspruch genommen werden. Klaus Groß vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz referiert am 10. März zu diesem wichtigen Thema. Er erläutert an diesem Abend das Verfahren zur Feststellung einer Behinderung; beginnend von der Antragstellung bis hin zur Ausweisausstellung nach dem SGB IX. Er informiert über die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als schwerbehindert zu gelten. Es wird erläutert, wie der Schweregrad der Behinderung (GdB) festgestellt wird. Außerdem wird erklärt, welche Bedeutung die Merkzeichen haben, die im Schwerbehindertenausweis abgedruckt sind, mit welchen Hilfen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert wird. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 10. März von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr in der Aula der Brohltalklinik, St. Josef- Fachklinik für geriatrische Rehabilitation - Kirchstraße 16 - in Burgbrohl statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Weitere Informationen bei Liane Seemann und Dieter Germscheid, Pflegestützpunkt Bad Breisig/Brohltal, Tel. (0 26 36) 80 0 5 54.
