Politik | 05.12.2015

Information des Landesamt für Steuern

Steueridentifikationsnummer wird noch wichtiger

Ab 2016 auch für Kindergeld relevant

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ab 2016 ist die Steueridentifikationsnummer auch für die Auszahlung des Kindergeldes wichtig. Hierfür benötigen die Kindergeld- und Familienkassen die jeweilige Nummer, sowohl der Eltern als auch der Kinder. Es reicht aus, die Steuer-IdNr. im Laufe des Jahres 2016 nachzureichen. Das Kindergeld wird weiterhin ausgezahlt.

Was tun, wenn noch keine Nummer für die Kinder vorhanden oder diese nicht mehr auffindbar ist?

Die Steuer-IdNr der Eltern findet sich in der Regel auf dem letzten Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Für die Kinder ist diese auf dem Informationsschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) zur Einführung dieser lebenslang gültigen Steuernummer aus dem Jahr 2008 enthalten. Neugeborene Kinder erhalten automatisch ein Schreiben mit der Angabe zu ihrer Steuer-IdNr.

Sollten diese Unterlagen nicht mehr vorhanden sein, so kann die Steuer-IdNr. über das Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden.

Hierzu muss ein eigens dafür vorgesehenes Formular verwendet werden. Dies ist unter: https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html erhältlich. Auf dem Postweg kann die Steuer-ID-Nr. über folgende Anschrift angefordert werden: Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 6, 53221 Bonn.

Die Steuer-IdNr. wird dann per Post an die aktuelle Meldeanschrift verschickt.

Die Finanzämter dürfen aus Gründen des Datenschutzes keine Steuer-IdNr. per E-Mail oder per Telefon mitteilen. Die Vergabe der Nummern erfolgt ausschließlich durch das BZSt.

Telefonische Anfragen beantwortet das Service-Team des BZSt unter Tel. (02 28) 40 61 240 (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr).

Pressemitteilung des

Landesamtes für Steuern RLP

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