Politik | 27.01.2015

Deutsche Rentenversicherung

Wichtig für Rentner und Minijobber

Bei neuem Mindestlohn auf Verdienstgrenzen achten

Rheinland-Pfalz. Auch für Rentner, die zur Rente hinzuverdienen, und für Minijobber kann seit 1. Januar der Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Sollte sich ihr Stundenlohn dadurch erhöhen, könnten sie die Hinzuverdienstgrenzen oder die 450 Euro-Grenze überschreiten. Wer das vermeiden möchte, sollte sich auf jeden Fall mit seinem Arbeitgeber darüber unterhalten. Betroffen sind Rentner, die eine Vollrente erhalten, aber noch nicht ihre Regelaltersgrenze erreicht haben.

Wenn sie bereits monatlich 450 Euro oder nahe daran hinzuverdient haben, können sie seit Januar über der Verdienstgrenze liegen. Die Rente würde dann gekürzt.

Auch Minijobber, die sich von der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung haben befreien lassen, sind betroffen. Wenn sie monatlich 450 Euro oder nahe daran verdient haben und seit Januar den höheren Mindestlohn erhalten, können sie die 450 Euro-Grenze für die versicherungsfreie Beschäftigung überschreiten. Sie werden dann beitragspflichtig zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer sich nicht sicher ist, ob er als Rentner oder Minijobber vom Mindestlohn betroffen ist, sollte sich unbedingt persönlich beraten lassen.

Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de, www.Minijobzentrale.de oder www.der-mindestlohn-gilt.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine.

Pressemitteilung

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