Betreuungsvereine der Diakonie und des SKFM informieren in Bad Neuenahr
14 Teilnehmern Kenntnis im Betreuungsrecht vermittelt
Bad Neuenahr. Menschen beistehen und ihnen das Leben trotz Alter, Krankheit oder Behinderung lebenswert machen, das wollen Männer und Frauen, die sich in Bad Neuenahr-Ahrweiler auf eine rechtliche Betreuung vorbereiten. So galt es, sich an vier Abenden in den Räumen der Katholischen Familienbildungsstätte im Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler Zeit zu nehmen. Die Veranstaltungsreihe des Betreuungsvereins der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk und des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – in Kooperation mit der Familienbildungsstätte richtete sich vor allem an Menschen, die ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung führen oder führen wollen – egal ob als Familienangehöriger oder aus sozialem Engagement. Unter der Anleitung von Marion Eisler und Uwe Moschkau vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – schlossen 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den ersten Grundkurs dieses Jahres ab. Vermittelt wurde, wie man Betreuten in Fragen des Betreuungsverfahrens, der Gesundheitsfürsorge, beim Umgang mit Behörden, in der Vermögensverwaltung, bei Wohnungsangelegenheiten oder bei der Bestimmung des Aufenthalts helfen kann.
Rechtliches praxisnah vermittelt
Ganz praxisnah wurden die Fragen umfassend beantwortet, etwa wie bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses der Wert von Möbeln, Haushalts- und Kunstgegenständen ermittelt werden kann. Dabei bedienten sich die drei Referenten praktischer Beispiele. Und Ralph Seeger verdeutlichte den interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wer beispielsweise die Haftung im Schadensfall übernimmt. Außerdem erklärte Uwe Moschkau, was unter einem „Einwilligungsvorbehalt“ zu verstehen ist und unter welchen Voraussetzungen dieser überhaupt eingerichtet werden kann: „Denn der Einwilligungsvorbehalt stellt einen massiven Eingriff in die Rechte eines Menschen dar. Deshalb wird die Erforderlichkeit vom Amtsgericht streng geprüft. Nur wenn eine schwerwiegende Gefährdung der betreuten Person gegeben ist und ein Facharzt den Einwilligungsvorbehalt als notwendig erachtet, kann er eingerichtet werden.“ Eine Kurseinheit zum Thema Betreuungsrecht ist abgeschlossen, doch die nächste erfolgt ab dem 8. September 2015. Weiterführend gibt es weitere Informationsveranstaltungen in Bad Neuenahr-Ahrweiler: „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ am 21. April und „Umgang mit demenzkranken Menschen – eine Einführung“ am 5. Mai.
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es beim: SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., unter Tel. (0 26 41) 20 12 78, beim Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk, Tel. (0 26 41) 32 83 und in der Familienbildungsstätte in Bad Neuenahr, Tel. (0 26 41) 2 70 39.
