Mechthild Heil, MdB über Einigung beim Weingesetz

„Den Interessen Rechnung getragen“

0,3 Prozent Zuwachs stellen für CDU-Abgeordnete guten Kompromiss dar

„Den Interessen
Rechnung getragen“

Mechthild Heil vor der schützenswerten Weinkulturlandschaft. Foto: privat

05.07.2015 - 19:00

Region. Die Novelle des Weingesetzes wurde kürzlich im Deutschen Bundestag verabschiedet. Sie sieht vor, die Ausweitung der Rebflächen in Deutschland auf 0,3 Prozent zu begrenzen. Die Neuerung war notwendig geworden, da die neue Weinmarktverordnung der Europäischen Union eine Ausweitung der Rebflächen von mindestens einem Prozent vorsieht, die nur noch in begründeten Ausnahmefällen unterschritten werden darf. Der Bundesrat, allen voran die rot-grüne Landesregierung in Rheinland-Pfalz, hatte sich für eine Anhebung von 0,5 Prozent ausgesprochen. Dass dies in letzter Minute verhindert werden konnte, freut Mechthild Heil: „Mit dem von uns nun ausgehandelten Kompromiss auf lediglich 0,3 Prozent Zuwachs wird den berechtigten Interessen von Rheinland-Pfalz als größtem Weinbauland Rechnung getragen. Das haben wir der guten Zusammenarbeit zwischen unserer CDU-Landesvorsitzenden Julia Klöckner und den CDU-Abgeordneten aus Rheinland-Pfalz zu verdanken.“

Hintergrund für die gewollte Begrenzung der Rebflächen in Deutschland ist die Sorge, dass durch mehr Weinmenge am Markt und dem sich daraus ergebenden möglichen Preisverfall, der Steillagenweinbau gefährdet würde. Damit könnte ein Stück der fantastischen Weinkulturlandschaft, die auch die hiesige Region prägt, verloren gehen. Dies würde die Philosophie der Deutschen Winzer, auf mehr Qualität statt auf mehr Menge zu setzen, durchkreuzen. Dazu sagt Mechthild Heil: „Ich bin enttäuscht, dass sich die rot-grüne Landesregierung im Bundesrat nicht stärker für die Interessen unserer Winzer und die Qualität des Deutschen Weines eingesetzt hat.“ Die geringe Quote von 0,3 Prozent Zubau ermöglicht eine vorsichtige Ausweitung sowie eine Marktöffnung und entspricht der aktuellen Marktlage für Wein in Deutschland.

„Zudem wird mit der Regelung sichergestellt, dass es auch in Zukunft keine größeren Ausdehnungen der Weinanbauflächen in Deutschland geben wird“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Norbert Schindler.

Pressemitteilung

Mechthild Heil, MdB

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