Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ahrweiler e.V.
Mitarbeiter für Betreuungsdienst ausgebildet
Gesetzesänderung macht weitere Qualifizierung für Betreuer von Pflegebedürftigen und Demenzkranken erforderlich
Adenau-Altenahr. Um auch zukünftig als Betreuungspersonen von Pflegepatienten und Demenzkranken tätig sein zu dürfen, ließen sich 22 Mitarbeiter vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und fünf Mitarbeiter vom Zweckverband Sozialstation Adenau-Altenahr in einer 40-stündigen Schulung fortbilden. Erforderlich macht die Schulung eine Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI. Alle 27 Teilnehmer sind nun auf dem neusten Stand und bestens für ihre Betreuungstätigkeit vorbereitet. Der Betreuungsdienst für Pflegepatienten und Demenzkranke ist eine wesentliche Entlastungshilfe für pflegende Angehörige. Geschulte Betreuungskräfte ermöglichen den Pflegenden, einige Stunden pro Woche aus dem Pflegealltag auszusteigen. Die dadurch gewonnene Zeit kann dann für eigene Aktivitäten und Interessen genutzt werden. Alle Fortbildungsteilnehmer sind bereits seit längerer Zeit im Betreuungsdienst für Pflege- und Demenzpatienten tätig und haben eine Basisschulung zur Wahrnehmung der verantwortungsvollen Aufgabe durchlaufen.
Inhalte der Ausbildung
Auf dem Lehrplan der neuen Ausbildung standen weitere ergänzende Themen wie die Vorbeugung durch lange Bettlägerigkeit bedingter Erkrankungen (Aspirations-, Dekubitus-, Thrombose- oder Pneumonieprophylaxe), Basismaßnahmen der Pflege bei bestimmten Krankheiten (Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Dekubitus, Demenz) und das richtige Verhalten in pflegerischen Notfallsituationen. Die erfahrene Krankenschwester und Pflegedozentin Kristina Spies vom DRK-Bildungswerk Eifel-Mosel-Hunsrück e.V. leitete den Kurs. Ergänzend zur Änderung des SGB XI, die zum 1. Januar wirksam wurde, wurden für Rheinland-Pfalz für den Betreuungsdienst auch die Vorgaben zur Ausbildung der Betreuungskräfte aktualisiert. Da die Klärung der Schulungsinhalte zur Durchführung der neuen Ausbildung einige Zeit beanspruchte, konnte der Lehrgang erst zur Jahresmitte begonnen und erst vor Kurzem beendet werden.
Neue Abrechnungsmöglichkeiten
Durch die Gesetzesänderung haben sich für Angehörige von Pflegepatienten neue Abrechnungsmöglichkeiten ergeben. Betreuungsleistungen können beispielsweise ab sofort direkt durch den Leistungserbringer als Sachleistung über die Pflegekasse abgerechnet werden. Gerne beraten die DRK-Pflegeprofis nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich über die aktuellen Möglichkeiten entlastender Hilfen für Pflegende. Termine für die Region Remagen-Sinzig können unter Tel. (0 26 42) 9 70 60 oder per E-Mail an ahz-sinzig@kv-aw.drk.de und für die Region Bad Breisig-Brohltal unter Tel. (0 26 36) 9 75 80 oder per E-Mail an ahz-niederzissen@kv-aw.drk.de vereinbart werden.
Pressemitteilung
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Ahrweiler
