Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Vergabeverfahren war mit Gremien abgestimmt
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die im Artikel der Rhein-Zeitung vom 16. Oktober abgedruckte Darstellung von Stadtratsmitglied Werner Jahr zum Thema Mühlenteichmauer, kann seitens der Stadtverwaltung nicht unkommentiert bleiben.
Der Vorwurf der Nicht-Beteiligung des Ortsbeirates und damit einhergehend die Nicht-Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, lässt sich anhand der erstellten Protokolle eindeutig widerlegen, zumal Werner Jahr bei der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates am 17. Juni persönlich anwesend war.
In der Frage der Verkehrssicherheit wurde ein umfängliches Gutachten in Auftrag gegeben, das in verlässlicher Weise beschreibt, wie es um die Standfestigkeit der Mühlenteichmauer bestellt ist. Dem Gutachten folgend ist die Standfestigkeit nicht dauerhaft gewährleistet, sodass die Arbeiten ausdrücklich zeitnah erfolgen müssen. Die von Werner Jahr beanstandete Kostensteigerung wurde in der Stadtratssitzung vom 23. September seitens der Stadtverwaltung eindeutig erläutert. Denn die hierbei zu beachtenden Einzelbesonderheiten wie die wasserrechtlichen Anforderungen, die statisch bedenkliche Standsicherheit der Mühlenteichmauer, die besondere räumliche Enge, wie auch die äußere Baustellenandienung sind in dieser Stadt bisher noch nicht in vergleichbarer Art und Weise aufgetreten. Diese Aspekte spiegeln sich in der Kostensteigerung wieder, die sich jedoch nur auf den Teil der Mühlenteichmauer sowie der platzartigen Aufweitung in der Schützbahn auswirken. Die Mehrheit des Stadtrates konnte den Argumenten der Stadtverwaltung folgen. Hinsichtlich der Kosten für die Beleuchtung in der Schützbahn und der Straße „Auf dem Teich“ ist jedoch festzustellen, dass diese nicht von einer Kostensteigerung betroffen sind.
So wurde auch in der oben angesprochenen öffentlichen Ortsbeiratssitzung erläutert, dass ausschließlich die Kosten für die Erneuerung der Beleuchtung beitragsfähig sind. Es kommen auf die Anwohner also keine Mehrkosten zu. Die von Werner Jahr im Artikel der Rhein-Zeitung indirekt angesprochenen Personen als mitschuldige Projektbeteiligte herauszustellen, ist der Sache nicht dienlich und wird als unredlich betrachtet.
Pressemeldung
der Stadtverwaltung
Bad Neuenahr-Ahrweiler
