Allgemeine Berichte | 08.08.2014

Vortrag des Jugendamtes für Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule

Harmlose Drogen gibt es nicht

Kreis MYK. Wie sollen Fachkräfte der Jugendhilfe, Lehrer, Eltern und Schulsozialarbeiter reagieren, wenn sie merken, dass Jugendliche Drogen konsumieren? Welche Trends gibt es? Wo sind die Grenzen der Legalität? Darum ging es in einer Fortbildung zum Thema „Arten von Betäubungsmitteln und deren (Aus-)Wirkungen“, die das Kreisjugendamt in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Plus für Kinder- und Jugendpastoral Koblenz mit Oberstaatsanwalt Jörn Patzak in der Bildungsstätte Haus Wasserburg anbot.

Patzak erklärte den 35 Fachkräften aus Jugendhilfe und Schule, dass Strafbarkeit von Betäubungsmitteldelikten sich nach dem Betäubungsmittelgesetz richtet: „Ohne Erlaubnis ist der Umgang mit Betäubungsmitteln grundsätzlich strafbar.“ Doch der Markt verändert sich. Neue Drogen kommen hinzu, alte werden verändert, und so ergibt sich eine schwer überschaubare Grauzone. Besonders schwierig ist der Bereich der neuen Drogen und Substanzen: Kräutermischungen etwa werden in großem Stil in Betonmischern synthetische Zusätze beigefügt, die eine ähnliche Wirkung wie Cannabis haben sollen. Das Endprodukt wird unberechenbar, da die einfache Art der Herstellung dazu führt, dass eine Charge ohne Wirkung, die nächste dafür überdosiert ist. Aufmerken sollte man auch bei vermeintlich harmlosen Badesalzen, zu astronomischen Preisen sein. Diesen werden Zusätze beigemischt, die Amphetamin-ähnliche Wirkung haben.

„Wir waren doch erstaunt, mit welcher Phantasie in diesem Bereich agiert wird“, erklärt Julia Eich vom Kreisjugendamt. Bei der Partydroge und dem Aufputschmittel „Crystal Meth“ wisse man inzwischen, dass sie zu extremer Abhängigkeit und schweren körperlichen Folgen führen. „Aber wer denkt daran, dass man Kröten lecken kann und dann einen Stoff aufnimmt, der berauschende Wirkung hat?“

Die Folgen der sog. Neuen psychoaktiven Substanzen (in der Szene Legal Highs genannt) sind oft drastisch: Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu Nierenversagen - und im schlimmsten Fall der Tod.

Schwierig ist es für Eltern oder Fachkräfte, Situationen zu beherrschen, ohne sich nach dem Betäubungsmittelgesetz selbst strafbar zu machen. Hier half der Experte, indem er zahlreiche Fallbeispiele erläuterte. Zudem hatten die Teilnehmer Gelegenheit, Fragen aus dem beruflichen Kontext zu besprechen.

Durch den sehr informativen und praxisnahen Vortrag des Referenten sowie die Erarbeitung verschiedener Fallbeispiele erhielten die Teilnehmenden Sicherheit im Umgang mit dem Betäubungsmittelrecht. Eine Frage zeigt jedoch auch ein Dilemma: Hilft Aufklärung den Jugendlichen? Oder wirkt sie wie eine Handlungsanweisung? „Auf jeden Fall sollte klar sein, dass es ´weiche Drogen´ nicht mehr gibt“, so Julia Eich. „Durch veränderte Quali-täten oder die Züchtung von Hochleistungssorten wie beim Cannabis kommt es viel häufiger zu dramatischen Folgen. Das sollte jedem klar sein.“

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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