Sterbekasse im Kreisfeuerwehrverband Mayen-Koblenz
Jahreshauptversammlung
Am Sonntag, 24. November
Mayen-Koblenz. Zu der am Sonntag, 24. November, vormittags 9.30 Uhr im Tagungslokal Bürgerhaus Hausen, in 56727 Mayen stattfindenden Jahreshauptversammlung der Sterbekasse im Kreisfeuerwehrverband Mayen-Koblenz wird folgende Tagesordnung besprochen: 1. Musikstück durch den Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Mayen, 2. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden, 3. Totenehrung, 4. Genehmigung der Niederschrift über die Jahreshauptversammlung 2012, 5. Geschäfts- und Kassenbericht, 6. Bericht der Kassenrevisoren, 7. Entlastung des Vorstandes und der Kassenrevisoren, 8. Wahl der Kassenrevisoren 2014, 9. Beschluss über die Verwendung des Überschusses, 10. Entscheidung der Mitgliederversammlung über die Notwendigkeit eines neuen versicherungsmathematischen Gutachtens nach § 16 Abs. 1 der Satzung, 11. Anträge, 12. Verschiedenes.
Stimmberechtigt sind einschließlich Wehrleiter oder seines Stellvertreters die Delegierten des Geschäftsgebietes. Für je angefangene 20 Mitglieder der Sterbekasse ist ein weiterer Delegierter zu entsenden. In dieser Zahl sind die Mitgliederdelegierten der Aktiven, der Altersabteilung und der Inaktiven (ohne Stimmrecht) enthalten. Darüber hinaus können selbstverständlich alle interessierten Feuerwehrkameradinnen und Kameraden an der Jahreshauptversammlung teilnehmen. Anträge, die auf der Jahreshauptversammlung berücksichtigt werden sollen, sind schriftlich bis zum 15. November bei der Geschäftsstelle der Sterbekasse in Mayen, Katzenberger Weg 83, einzureichen.
