Allgemeine Berichte | 12.11.2015

Kreis Mayen-Koblenz

Meldepflicht für ausländische Vereine

Kreis MYK. Wer eine gemeinsame Sprache spricht, der trifft sich gerne zum Austausch von Erfahrungen oder zu gemeinsamen Aktivitäten. In diesem Zusammenhang weist das Ausländeramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin, dass Vereine, deren Mitglieder vorwiegend Ausländer sind, sich innerhalb von zwei Wochen anmelden müssen. Dies gilt unabhängig von der Eintragung ins Vereinsregister. Änderungen und Auflösungen müssen ebenfalls mitgeteilt werden. Die Anmeldung ist kostenfrei. Die Meldeverpflichtung gilt allerdings nicht für Vereine, deren Mitglieder vorwiegend aus der EU stammen. Informationen unter Tel. (0 26 1) 10 83 21.

Pressemitteilung des

Kreis Mayen-Koblenz

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