Allgemeine Berichte | 21.08.2014

Nur mit Sondererlaubnis richtig knallen lassen

Private Feuerwerke müssen genehmigt werden

Kreis Mayen-Koblenz. Sommerzeit ist Gartenpartyzeit. Dabei ist ein Feuerwerk ein gern gesehenes Highlight. Bevor die Sprengkörper abgefeuert werden können, muss die zuständige Behörde das Feuerwerk genehmigen. Feuerwerke sind ohne spezielle Genehmigung nur an Silvester erlaubt. Will es jemand zu besonderen Anlässen wie Familienfesten, Partys, Vereins- oder Firmenveranstaltungen trotzdem knallen lassen, kann er bei der Kreisverwaltung eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Kosten hierfür betragen 50 Euro.

In dem Antrag müssen Datum, Zeitpunkt und Anlass des Feuerwerks sowie Art und Anzahl der pyrotechnischen Gegenstände angegeben werden. Daraufhin wird entschieden, ob Gründe gegen die Zündung sprechen. Das Feuerwerk kann beispielsweise versagt werden, wenn sich in der Nähe Kirchen, Krankenhäuser oder Kinder- und Altenheime befinden. Ist die Genehmigung erteilt, steht dem Feuerwerk nichts mehr im Weg.

Das Formular „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung“ kann auf der Homepage der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter www.kvmyk.de (Suchbegriff: Sprengstoffrecht) heruntergeladen werden. Weitere Informationen bei Michael Erlemann unter Tel. (02 61) 10 85 61 oder per Email an Michael.Erlemann@kvmyk.de.

Pressemitteilung der Kreisverwalung Mayen-Koblenz

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