Allgemeine Berichte | 22.04.2014

Sprachförderung in Kindertagestätten

Sprache als Schlüssel zur Gesellschaft

Koblenz. Das rheinland-pfälzische Familienministerium unterstützt die Sprachförderung in Kindertagesstätten. Für das Kindergartenjahr 2014/2015 steht im Bereich des Kreisjugendamtes ein Budget in Höhe von insgesamt 233.000 Euro zur Verfügung. Einrichtungen, die für ihre Kinder Förderbedarf in der deutschen Sprache sehen, können beim Kreisjugendamt Zuschüsse beantragen. Die Förderung der Sprachentwicklung gehört zur Alltagsaufgabe jeder Kita. Im aktuellen Kindergartenjahr 2013/2014 werden im Landkreis Mayen-Koblenz in 67 der insgesamt 89 Kindertagesstätten Sprachfördermaßnahmen angeboten. Wie in den Vorjahren hat das Kreisjugendamt alle Kindertagesstätten sowie Träger zur Antragstellung aufgerufen und über die Abläufe des Verfahrens informiert. Die Verteilung erfolgt nach einem Schlüssel des Landes. Dazu der Erste Kreisbeigeordnete Bernhard Mauel: „Das nunmehr festgesetzte Budget für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ist leider geringer ausgefallen als in den Vorjahren. Die Nachfrage nach Mitteln zur zusätzlichen Sprachförderung ist in der Vergangenheit jedoch stark gestiegen. Dies hat zur Folge, dass leider nicht alle angemeldeten Maßnahmen bezuschusst werden können.“ Die Beteiligten sind dennoch bemüht, die Sprachförderung auch mit einem geringeren Budget qualitativ im Sinne der Kinder anzubieten. Die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen ergänzen den alltagsintegrierten Sprachbildungsauftrag der Kindertagesstätten. Die speziellen Angebote richten sich vorrangig an jene Kinder, die zusätzlichen Förderbedarf in der deutschen Sprache haben. Ziel ist es, dass alle Kinder spätestens zur Einschulung fähig sein sollen, sich aktiv und passiv an einem Gespräch auf Deutsch zu beteiligen und einer vorgelesenen Geschichte auf Deutsch folgen können. Abhängig vom konkreten Bedarf werden Basis- oder Intensivfördermodule angeboten. Die Sprachfördermaßnahmen umfassen keine therapeutische Behandlung von Störungen oder Beeinträchtigungen der Sprachentwicklung und des Sprechens.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung

Landkreis Mayen-Koblenz

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