Zusätzliches Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
Straßenabschnitte betroffen
Mayen-Koblenz. Um den Ferienreiseverkehr auf Deutschlands Straßen zu erleichtern, gilt von Juli bis August ein besonderes Wochenendfahrverbot für Brummis. Demnach dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger auf bestimmten Teilabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen auch an Samstagen, in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, nicht fahren. Das an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Lkw-Fahrverbot gilt unverändert. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin. Welche Teilabschnitte betroffen sind, erfährt man auf den Internetseiten des Verkehrsministeriums des Bundes (www.bmvi.de). Weitere Informationen und die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen gibt es bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Referat Straßenverkehr bei René Doll unter Tel. (02 61) 10 84 28 oder bei Detlef Eckelt unter Tel. (02 61) 10 86 07.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
