Spezielle Regelungen
„Tag der offenen Tür“
Bendorf. Das Ordnungsamt der Stadt Bendorf weist darauf hin, dass am kommenden Sonntag sämtliche Verkaufsstellen - mit Ausnahme der Weihnachtsmarktverkaufsstände - für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geschlossen sein müssen. Stattfinden darf lediglich ein sogenannter „Tag der offenen Tür“ in der Zeit von 11 bis 18 Uhr, an dem weder eine Beratung noch ein Verkauf zulässig ist.
Auch dürfen weder der Ladeninhaber noch sein Verkaufspersonal anwesend sein. Ausschließlich betriebsfremdes Personal darf zur Aufsicht bestellt werden. Die Bendorfer Einzelhändler werden um Beachtung gebeten.
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