Frist für entgeltliche Schulbuchausleihe läuft im Kreis Mayen-Koblenz
Verbindliche Bestellung aufgeben
Bis spätestens 6. Juli
Kreis Mayen-Koblenz. Für Kinder, die an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen sollen, müssen bis Sonntag, 6. Juli, die Anmeldung und die Bestellung der Lernmittel vorliegen. Darauf weist die Schulabteilung der Kreisverwaltung hin.
Verbindliche Teilnahme
„Dabei müssen sie die verbindliche Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr für das kommende Schuljahr erklären“, sagt Alireza Zahedi. Ferner wird von ihnen die Erteilung eines SEPA-Mandats verlangt. Nach Fristablauf können Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, der Grund der Verzögerung ist nicht von den Anmeldenden zu vertreten: „Dies ist beispielsweise für Schüler der Fall, über deren Aufnahme von einer Schule nach dem 3. Juni entschieden wurde, etwa bei einem Zuzug aus einem anderen Bundesland oder dem Wechsel einer Schule.“ Die Bestellung der Lernmittelpakete für die Schulbuchausleihe gegen Gebühr muss auch dann bis zum 6. Juli erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Bestellung die individuelle Schulbuchliste nicht endgültig feststeht.
14-tägiges Rücktrittsrecht
Da Eltern für ihre Entscheidung in diesem Fall nur auf eine unvollständige Entscheidungsgrundlage zugreifen können, wird ihnen bei Änderungen an der individuellen Schulbuchliste ihres Kindes ein 14-tägiges Rücktrittsrecht eingeräumt. Eine Bestellung durch die Eltern muss auch dann erfolgen, wenn im Schuljahr 2014/2015 keine neuen Schulbücher ausgeliehen werden, sondern mehrjährige Schulbücher weiterverwendet werden sollen. Dies ist erforderlich, da die Teilnahme an der Schulbuchausleihe durch die Eltern jährlich bestätigt werden muss. Voraussetzung für eine Bestellung ist ein durch die Eltern angelegtes Benutzerkonto für die Schulbuchausleihe. Eltern, die bereits für die Schulbuchausleihe 2013/2014 ein Benutzerkonto angelegt hatten, müssen kein neues Konto anlegen. „Sie können mit ihren bisherigen Zugangsdaten das bereits eingerichtete Benutzerkonto verwenden“, erläutert Zahedi.
Es geht auch ohne Internet
Schulträger stellen den Eltern, die ihre Bestellung nicht im Internet durchführen können, eine Servicestelle zur Verfügung, die sie bei der Bestellung unterstützt. Weitere Infos unter lmf-online.rlp.de/fuer-eltern/fragen-antworten.html oder im Kreishaus bei Alireza Zahedi unter Telefon 108-171.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
